Frequently asked questions

FAQ Österreich – Alles, was Sie über EPR-Verordnungen in Europa wissen müssen.

Österreich

In vielen Ländern werden Hersteller oder Produzenten von Produkten, die EPR-Richtlinien unterliegen, mit Geldbußen belegt, wenn sie ihre EPR-Compliance nicht nachweisen können. In vielen Ländern sind elektronische Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet, die EPR-Compliance der Online-Händler sicherzustellen, die auf den jeweiligen Marktplätzen Produkte anbieten. Wenn in diesen Fällen die jeweiligen Online-Händler ihre EPR-Compliance nicht nachweisen können, dann kann diesen die weitere Nutzung der jeweiligen Marktplätze zum Verkauf von Produkten, die EPR-Richtlinien unterliegen, untersagt werden. Diese Regulatorien können von Land zu Land unterschiedlich ausfallen und auch einzelne Marktplätze können möglicherweise mit unterschiedlichen Konsequenzen für die Online-Händler reagieren. Um Ihre persönliche Situation genauer zu analysieren, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu der jeweils verantwortlichen Producer Responsibility Organization aufzunehmen.

Die gesetzliche Grundlage für EPR-Richtlinien in Österreich ist das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), welches im Jahr 2021 durch eine Novelle aktualisiert wurde. Zudem gilt die Verpackungsverordnung (VerpackVO), welche ebenfalls im Jahr 2021 durch eine Novelle aktualisiert wurde. Weiterhin gelten die Batterienverordnung sowie die EAG-VO.

Unternehmen, die in Österreich den EPR-Anforderungen unterliegen, müssen ihre Verantwortung als Hersteller durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (Producer Responsibility Organisation – PRO) erfüllen. Eine der PROs in Österreich ist z.B. Reclay Systems.

Um EPR konform in Österreich zu sein, müssen Sie sich als Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten, der EPR-Richtlinien unterliegt, bei einer Producer Responsibility Organisation (PRO) registrieren. Um mehr über die EPR-Anforderungen in Österreich zu erfahren, empfehlen wir Ihnen, einen Termin mit einem unserer Experten zu vereinbaren.

Die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (Producer Responsibility Organisation – PRO) für Verpackungen ist in Österreich verpflichtend. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, sich eigenständig in einem Herstellerregister zu registrieren. Das System meldet die Kundendaten an die VKS Verpackungskoordinierungsstelle, die sie in das Systemteilnehmerregister einträgt. Neben der verpflichtenden Registrierung bei einer PRO sieht die Abgrenzungsverordnung eine Unterteilung in Gewerbe- und Haushaltsverpackungen je nach Branche vor. Je nach Verpackungsmaterial fallen dabei unterschiedliche Gebühren an. Unternehmen ohne eigenen Sitz in Österreich müssen ab Januar 2023 einen „Bevollmächtigten“ bestellen, der gegenüber dem Gesetzgeber die Herstellerverantwortung übernimmt und für die Erfüllung der EPR-Verpflichtungen verantwortlich ist.