Frequently asked questions

FAQ Spanien – Alles, was Sie über die EPR-Verordnungen in Europa wissen müssen.

Spanien

Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, EPR-konform zu sein. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen kann zu schweren Sanktionen oder Verkaufsverboten führen.

Der rechtliche Rahmen für die EPR in Spanien ist im Gesetz 22/2011 vom 28. Juli sowie im Königlichen Dekret 110/2015 vom 20. Februar festgelegt.

Alle Unternehmen, die auf dem spanischen Markt EPR-Verpflichtungen unterliegen, müssen sich bei einer spanischen Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) registrieren lassen. Die in Spanien tätigen PROs für Haushaltsverpackungsabfälle sind Procircular, Ecoembes und Ecovididrio. Zusätzlich zur Registrierung bei einer spanischen PRO muss zudem eine spanische Mehrwertsteuernummer in digitaler Form beantragt werden, indem sie sich für eine digitale NIF registrieren. Unternehmen, die Produkte auf dem spanischen Markt verkaufen, aber keinen Firmensitz in Spanien haben, müssen einen Bevollmächtigten ernennen, der ihre EPR-Pflichten in Spanien erfüllt. Anbieter für diesen Service sind u. a. AuthoriseMe oder Arca Consortium. Zu guter Letzt müssen sich die Unternehmen in das öffentliche Herstellerregister „Registro de productores de producto“ (Register der Produkthersteller) eintragen lassen und die Menge der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen an das Register melden. Nach der Registrierung wird jedem Unternehmen eine entsprechende EPR-Nummer zugeteilt.

Unternehmen, die Produkte auf dem spanischen Markt verkaufen, aber keinen Firmensitz in Spanien haben, müssen einen Bevollmächtigten ernennen, der ihre EPR-Pflichten in Spanien erfüllt. Anbieter für diesen Service sind u. a. AuthoriseMe oder Arca Consortium.

Die spanische NIE-Nummer ist eine ausländische Identifikationsnummer (Número de Identificación de Extranjero), die von der spanischen Nationalpolizei vergeben wird und entweder online oder bei spanischen Behörden beantragt werden kann. Es handelt sich um eine eindeutige Steueridentifikationsnummer, die Ausländer für eine rechtliche oder steuerliche Tätigkeit in Spanien benötigen. Sie beginnt entweder mit dem Buchstaben „X“, „Y“ oder „Z“ und besteht dann aus 7 Ziffern und einem weiteren Buchstaben. Die NIE-Nummer wird benötigt, um im nächsten Schritt eine Steueridentifikationsnummer (NIF-Nummer) für das ausländische Unternehmen in Spanien beantragen zu können.

Die spanische NIF-Nummer ist eine Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación Fiscal). Jedes Unternehmen, das in Spanien wirtschaftlich tätig ist, muss eine NIF-Nummer vorweisen. Da es keine andere Steuernummer in Spanien gibt, ist sie auch verpflichtend auf allen Rechnungen anzuführen. Eine NIF-Nummer kann jedoch erst dann für ein ausländisches Unternehmen beantragt werden, wenn die beantragende ausländische Person (also der Inhaberin bzw. Inhaber/Eigentümerin bzw. Eigentümer des Unternehmens) bereits eine NIE-Nummer besitzt. Die NIF besteht aus neun Zeichen: einem Buchstaben, gefolgt von sieben Zahlen und einem Zeichen, das entweder Buchstabe oder Zahl sein kann. Der erste Buchstabe bezeichnet die Art der Firma oder Institution (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Verband, etc.).