Europa zum weltweit ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, ist eine verbindliche Verpflichtung im Rahmen des EU-Klimagesetzes. In Europa fallen durchschnittlich fast 190 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr an. Die meisten Primärrohstoffe werden für Verpackungsmaterialien verwendet, da 40 % der Kunststoffe und 50 % des Papiers in der EU für Verpackungsmaterialien bestimmt sind. Waren müssen zu ihrem Schutz und für einen sicheren Transport verpackt werden. Verpackungen und Verpackungsabfälle haben jedoch erhebliche Folgen für die Umwelt und den Einsatz von Primärrohstoffen. Die Menge der Verpackungsabfälle steigt. Die PPWR soll dem entgegenwirken und mit vielen unterschiedlichen Maßnahmen dafür sorgen, dass ein einheitlicher, rechtlicher Rahmen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in allen Mitgliedsstaaten der EU geschaffen wird.
PPWR in der EU
Die Abkürzung PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, auch EU-Verpackungsverordnung genannt, die alle Mitgliedstaaten der EU betrifft. Das Plenum des EU-Parlaments hat am 24. April 2024 über die englische Version der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle abgestimmt. Mit 476 Ja-Stimmen (bei 129 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen) wurde sie angenommen. Die vorläufige Einigung wird den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments vorgelegt. Wird der Text gebilligt, so muss er anschließend von beiden Organen förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. 18 Monate nach dem Inkrafttreten wird die Verordnung angewendet.
Welche Auswirkungen hat die PPWR für Produzenten und Hersteller, die in der EU verpackte Produkte verkaufen wollen? Welche neuen Verpflichtungen sind zu erfüllen?
Welche Bereiche umfasst die PPWR?
Die PPWR ist eine Verordnung der Europäischen Union, die einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in allen Mitgliedstaaten der EU schaffen soll. Sie verfolgt das Ziel, den Binnenmarkt zu stärken und die Kreislaufwirtschaft durch koordinierte Vorgaben zu fördern.
Die Hauptthemen der Verordnung sind die Recyclingfähigkeit, ein verpflichtender Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung, Verpackungsverbote und Wiederverwendbarkeit.
Die wesentlichen Änderungen durch die PPWR im Überblick:
- Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen recycelbar sein. Für die Bewertung des recyclinggerechten Designs werden Leistungsstufen (A-C) eingeführt. Die Höhe der Recyclingfähigkeit beeinflusst die finanziellen Beiträge der Hersteller.
- Rezyklatanteil: Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestprozentsatz an recyceltem Material enthalten.
- Verpackungsminimierung: Verpackungen müssen hinsichtlich ihres Gewichts und Volumen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Verpackungen und Verpackungsteile, die keine Funktion erfüllen, werden verboten.
- Kennzeichnung: Verpackungen (incl. E-Commerce-Verpackungen aber ausgenommen Transportverpackungen) müssen mit ihrer stofflichen Zusammensetzung gekennzeichnet werden. Die Kennzeichen auf den Behältern zur getrennten Sammlung müssen die gleichen sein wie auf den Verpackungen.
- Verpackungsverbote: Es ist ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen vorgesehen. Das betrifft z.B. Einzelportionsverpackungen für Produkte wie Saucen, Milch und Zucker in der Gastronomie, wenn sie nicht für den Verzehr unterwegs gedacht sind.
- Wiederverwendbarkeit: Für bestimmte Transport- und Verkaufsverpackungen und Sammelverpackungen sind verpflichtende Mehrweganteile vorgesehen. Zusätzlich sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Pfandsysteme für Einweggetränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff und Metall einzurichten.
Sobald die neue Verordnung in Kraft getreten ist, werden viele Verpackungen, wie sie heute in Verwendung sind, nicht mehr erlaubt sein. Daher ist es besonders wichtig, dass sich betroffene Unternehmen frühzeitig auf diese Änderungen einstellen und damit nachhaltige Verpackungslösungen forcieren.
Wer ist von der EU-Verpackungsverordnung betroffen?
Je nach Rolle eines Wirtschaftsbeteiligten (Herstellung, Lieferung, Import, Vertrieb etc.) müssen durch die geplante Verordnung unterschiedliche Verpflichtungen eingehalten werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Branche sie tätig sind, obwohl es in manchen Branchen zu deutlich mehr Veränderungen kommen kann als in anderen. Unternehmen, die Verpackungen herstellen, stehen vor der Herausforderung, umweltfreundlichere Materialien und Designs zu verwenden, um den Anforderungen der neuen Verordnung gerecht zu werden. Dies erfordert zum Teil auch Investitionen in Forschung und Entwicklung, um neue, umweltfreundliche Verpackungslösungen zu entwickeln, die gleichzeitig die Funktionalität und Sicherheit der verpackten Produkte gewährleisten.
Design for Recycling – ein Modell für die Zukunft oder nur Greenwashing?
Hersteller müssen auch in Zukunft dazu angeregt werden, umweltfreundlichere und recycelbare Produkte zu entwickeln. Rechtliche Anforderungen können das erheblich beschleunigen und so die europäische Kreislaufwirtschaft maßgeblich ankurbeln.
Neben der PPWR gibt es noch viele weitere umweltpolitische Verordnungen (z.B. das europäische Lieferkettengesetz, das Batteriegesetz, die Richtlinie gegen Greenwashing oder Maßnahmen zur Verhinderung von Mikroplastik etc.), die entweder schon in den Startlöchern stehen oder aktuell verhandelt werden. Die EU hat bereits eine Ökodesign-Verordnung vorgeschlagen, die Mindeststandards für Langlebigkeit, Reparaturfähigkeit und Recyclingfähigkeit festlegt. Das Europäische Parlament hat die vorläufige Einigung am 23. April 2024 mit großer Mehrheit formell gebilligt. Nun fehlt noch die Bestätigung des Europäischen Rates, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Rahmenbedingungen wie diese könnten Herstellern dabei helfen, nachhaltigere Produkte zu entwickeln und somit die Abfallmenge zu reduzieren, die auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen landet.
Informieren Sie sich jetzt und holen Sie sich Unterstützung!
Um die recyclinggerechte Gestaltung von Verpackungen zu verbessern und ihre Kreislauffähigkeit zu erhöhen, sollten sich Hersteller zeitnah über die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung auf ihr Unternehmen informieren. Wir bieten eine EPR Support Session an, eine Online-Meeting mit einem unserer EPR- und Kreislaufwirtschaftsexperten, bei der sich Unternehmen einen ersten Überblick über ihre individuelle Situation verschaffen können. Buchen Sie ein Treffen hier.
Bereits in der Entwicklungsphase der Verpackungen sollten idealerweise die spätere Entsorgung und das Recycling eingeplant werden. Das bedeutet, dass bei der Produktion möglichst wenige unterschiedliche Materialien verwendet werden sollten, die zudem leicht trennbar und recycelbar sind. Schwer trennbare Verbundstoffe sollten vermieden werden. Auch das Design der Verpackungen sollte so gestaltet sein, dass verschiedene Komponenten einfach zu trennen und optimal recycelbar sind. Durch bausteinartige Herstellung und die Nutzung standardisierter Teile kann die Reparaturfähigkeit verbessert und die Lebensdauer der Verpackungen verlängert werden.