Die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem (Producer Responsibility Organisation – PRO) für Verpackungen ist in Österreich verpflichtend. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, sich eigenständig in einem Herstellerregister zu registrieren. Das System meldet die Kundendaten an die VKS Verpackungskoordinierungsstelle, die sie in das Systemteilnehmerregister einträgt. Neben der verpflichtenden Registrierung bei einer PRO sieht die Abgrenzungsverordnung eine Unterteilung in Gewerbe- und Haushaltsverpackungen je nach Branche vor. Je nach Verpackungsmaterial fallen dabei unterschiedliche Gebühren an. Unternehmen ohne eigenen Sitz in Österreich müssen ab Januar 2023 einen „Bevollmächtigten“ bestellen, der gegenüber dem Gesetzgeber die Herstellerverantwortung übernimmt und für die Erfüllung der EPR-Verpflichtungen verantwortlich ist.