Batteriegesetz in Deutschland
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Bitkom Compliance Solutions
Bitkom Compliance Solutions ist Ihr zuverlässiger Partner für die gesetzlichen Anforderungen rund um die WEEE-Richtlinie und das Batteriegesetz (BattG) in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hersteller nach dem BattG ist:
Hersteller ist jeder, der Batterien in Deutschland zum ersten Mal verkauft, egal auf welche Weise. Vertreiber und Zwischenhändler, die Batterien von Herstellern anbieten, die nicht ordnungsgemäß registriert sind, werden ebenfalls als Hersteller betrachtet.
Hersteller, die ihren Sitz im Ausland haben, sind grundsätzlich ebenfalls registrierungspflichtig. Allerdings können sie, wenn sie keine Niederlassung in Deutschland haben, einen Bevollmächtigten beauftragen, welcher die gesetzlichen Pflichten übernimmt.
Besondere Herstellerkonstellationen:
Batteriesätze
Für Batteriezellen, die ausschließlich für die Montage in Batteriesätzen verwendet werden, muss sich nicht der Hersteller der Batteriezellen registrieren, sondern der Hersteller des Batteriesatzes.
Eingebaute Batterien
Werden Batterien in andere Produkte integriert, ist der Hersteller der Batterie oft ein anderer als der Hersteller des Produkts.
Eigenmarkenbatterien
Werden Batterien speziell für Handelsunternehmen unter deren Eigenmarke von einem Dritten hergestellt, so ist das Handelsunternehmen zur Registrierung der Batterien verpflichtet. Gleiches gilt, wenn Batterien speziell für andere Auftraggeber hergestellt werden. Registrierungspflichtig ist auch hier der Auftraggeber.
Einfuhr von Batterien zur Verwendung im Gewerbebetrieb
Werden Batterien zur Nutzung im eigenen Gewerbebetrieb aus dem Ausland eingeführt, so ist der ausländische Lieferant als Hersteller registrierungspflichtig.
Alle Batterien fallen unter das BattG. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Batterie explizit ausgenommen ist.
Batterien sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
Das BattG gilt auch für
Ein Batteriesatz ist eine Gruppe von Batterien, die so miteinander verbunden oder in einem Außengehäuse zusammengebaut sind, dass sie eine vollständige, vom Endnutzer nicht zu trennende oder zu öffnende Einheit bilden.
Hinweis: Elektrogeräte, die Batterien enthalten, fallen nicht in den Anwendungsbereich des BattG. Sie unterfallen dem ElektroG.
Bevor Sie Batterien in Deutschland in Verkehr bringen können, müssen Sie sich als Hersteller bei der Behörde stiftung ear registrieren lassen. Diese Registrierung beginnt mit der Einrichtung eines Benutzeraccounts und der Stellung eines Registrierungsantrags im ear-Portal.
Die Batterie-Registrierung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, aktiv zu beantragende Genehmigung, die für das Inverkehrbringen von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien erforderlich ist.
Schritt 1 – Einrichtung eines Benutzeraccounts bei der Stiftung ear
Schritt 2 – Vertretungsberechtigten* anlegen und Zahlungsdaten angeben
Schritt 3 – Batterie-Registrierung beantragen
Schritt 4 – Angabe der Marke und Batterieart
Schritt 5 – Antrag abschicken
Schritt 6 – Registrierungsbescheid erhalten
*Der Vertretungsberechtigte wäre in diesem Fall die Bitkom