Batterie-Compliance in Österreich
Erfüllen Sie die österreichischen Vorschriften für Batterien einfach und zuverlässig – gemeinsam mit unserem Partner UFH. Mit Ihrem kostenlosen Circular Pro-Konto erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen gemäß der österreichischen Batterienverordnung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, von einem exklusiven Rabatt auf Bevollmächtigungs-Dienstleistungen zu profitieren.
- Erhalten Sie ein individuelles, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot
- Vertrauen Sie auf die Expertise zertifizierter Compliance-Spezialisten
- Profitieren Sie von exklusiven Partnerrabatten auf die Bevollmächtigung

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Sie erhalten Ihr individuelles Angebot direkt von UFH. Wenn Sie das Angebot annehmen, starten Sie den Vertragsabschluss.
UFH
UFH ist eine von Österreichs führenden Compliance-Organisationen für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien. Als lizenzierter Systempartner sorgt UFH für die fachgerechte Sammlung, Verwertung und Berichterstattung von Batterien und Akkumulatoren gemäß österreichischem Recht.
Häufig gestellte Fragen
Als Hersteller von Batterien gilt jede natürliche oder juristische Person, die unabhängig von der Verkaufsmethode,
a) in Österreich niedergelassen ist und Batterien herstellt oder konzipieren und herstellen lässt und unter ihrem Markennamen erstmals in Österreich abgibt oder
b) in Österreich niedergelassen ist und Batterien anderer Erzeuger unter eigenem Markennamen weiterverkauft, auf denen die Namen der anderen Erzeuger nicht angebracht sind, oder
c) in Österreich niedergelassen ist und Batterien aus anderen Mitgliedstaaten oder Drittländern als Importeur erstmals gewerbsmäßig nach Österreich einführt und in Österreich abgibt (maßgeblich sind die Parteien des Kaufvertrages und die Fakturierung, nicht der Lieferweg) oder
d) nicht in Österreich niedergelassen ist und Batterien als „ausländischer Fernabsatzhändler“ mit Hilfe der Fernkommunikation direkt an Letztverbraucher (privat oder gewerblich) in Österreich abgibt.
Seit 18.08.2025 werden folgende Batteriearten unterschieden:
A) Gerätebatterien
B) Batterien für leichte Verkehrsmittel
C) Industriebatterien
D) Elektrofahrzeugbatterien
E) Starterbatterien*
*UFH bietet den Bevollmächtigtenservice für alle Batteriekategorien, somit auch für Starterbatterien, an. Für Starterbatterien verweist UFH in weiterer Folge auf UFS als Sammel- und Verwertungssystem.
Hersteller im Sinne der österreichischen BAT-VO, der EU-Batterienverordnung bzw. dem zukünftig geltenden BattBegG mit Sitz in Österreich müssen im EDM-Portal
(österreichisches Register) einen Registrierungsantrag stellen. Damit erhält der Hersteller seine GLN-Nummer, die in Österreich die eindeutige Registrierungsnummer ist. Nach Erhalt der Zugangsdaten durch das Umweltbundesamt (UBA) ist es wichtig, sich einzuloggen und die Daten zu pflegen. Auf Ihren Wunsch kann UFH den Registrierungsantrag für Ihr Unternehmen auslösen.
Für Hersteller mit Sitz außerhalb Österreichs, die UFH als Bevollmächtigten bestellen, übernimmt UFH die Registrierung beim zuständigen österreichischen Bundesministerium (BMLUK).