WEEE-Richtlinie in Österreich
Erfüllen Sie die österreichischen WEEE-Vorschriften einfach und zuverlässig – gemeinsam mit unserem Partner UFH. Mit Ihrem kostenlosen Circular Pro-Konto erhalten Sie maßgeschneiderte Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Verpflichtungen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, von einem exklusiven Rabatt auf Bevollmächtigungs-Dienstleistungen zu profitieren.
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UFH
UFH ist eine von Österreichs führenden Compliance-Organisationen für Elektro- und Elektronikgeräte. Als lizenzierter Systempartner sorgt UFH für die fachgerechte Sammlung, Verwertung und Berichterstattung von Elektrogeräten gemäß österreichischem Recht.
Häufig gestellte Fragen
Als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gilt jede Person, die unabhängig von der Verkaufsmethode,
a) in Österreich niedergelassen ist und Elektro- oder Elektronikgeräte herstellt oder konzipieren und herstellen lässt und unter ihrem Markennamen verkauft oder
b) in Österreich niedergelassen ist und Geräte anderer Anbieter unter ihrem Markennamen weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß a) auf dem Gerät angebracht ist, oder
c) in Österreich niedergelassen ist und Elektro- oder Elektronikgeräte als Importeur erwerbsmäßig nach Österreich einführt (maßgeblich sind die Parteien des Kaufvertrages und die Fakturierung, nicht der Lieferweg) oder aus Österreich zur Abgabe an Letztverbraucher ausführt oder
d) in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union niedergelassen ist und Elektro- oder Elektronikgeräte an Weiterkäufer vertreibt und als „ausländischer Hersteller“ einen Bevollmächtigten bestellt hat oder
e) nicht in Österreich niedergelassen ist und Elektro- oder Elektronikgeräte als „ausländischer Fernabsatzhändler“ mit Hilfe der Fernkommunikation direkt an Letztverbraucher in Österreich verkauft.
Grundsätzlich fallen alle Geräte in den Geltungsbereich, sofern keine Ausnahmeregelung besteht. Elektro- und Elektronikgeräte sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind. Auch elektronische Ersatzteile bzw. -geräte, elektronische Komponenten und Bauteile können als Elektrogeräte klassifiziert sein, sofern sie als Einzelgeräte in Verkehr gebracht werden. Manche Produkte befinden sich im Geltungsbereich, wenn zum ordnungsgemäßen Betrieb bzw. wenn die Haupt- und Grundfunktion nur mit elektrischer Energie möglich ist. Wenn es sich nur um ein „Gimmick“ handelt, dann fällt ein Produkt aus dem Geltungsbereich oftmals heraus – dies ist im Einzelfall zu beurteilen.
Hersteller im Sinne der EAG-VO mit Sitz in Österreich müssen im EDM-Portal (österreichisches Register) einen Registrierungsantrag stellen. Damit erhält der Hersteller seine GLN-Nummer, die in Österreich die eindeutige Registrierungsnummer ist. Nach Erhalt der Zugangsdaten durch das Umweltbundesamt (UBA) ist es wichtig, sich einzuloggen und die Daten zu pflegen. Auf Ihren Wunsch kann UFH den Registrierungsantrag für Ihr Unternehmen auslösen.
Für Hersteller mit Sitz außerhalb Österreichs, die UFH als Bevollmächtigten bestellen, übernimmt UFH die Registrierung beim zuständigen österreichischen Bundesministerium (BMLUK).