PPWR

Umsetzung des europäischen Grünen Deals: PPWR als Chance für Produzenten

Update 2025: Finaler Zeitplan der PPWR steht fest

Die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) ist offiziell beschlossen und wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Seit dem 11. Februar 2025 ist sie in Kraft – allerdings gilt eine Übergangsfrist: Erst ab dem 12. August 2026 wird die Verordnung verbindlich angewendet. Ziel ist es, die Abfallvermeidung zu stärken, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu erhöhen und den Binnenmarkt durch einheitliche Regeln zu harmonisieren. Unternehmen sind jetzt aufgerufen, ihre Verpackungssysteme und -strategien rechtzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen.

Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen, ist eine verbindliche Verpflichtung im Rahmen des EU-Klimagesetzes. Europa produziert im Durchschnitt fast 190 kg Verpackungsmüll pro Kopf und Jahr. Die meisten Primärrohstoffe werden für Verpackungsmaterial verwendet, da 40 % der Kunststoffe und 50 % des Papiers in der EU für Verpackungsmaterial bestimmt sind. Waren müssen verpackt werden, um sie zu schützen und sicher zu transportieren. Verpackungen und Verpackungsabfälle haben jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt und die Verwendung von Primärrohstoffen. Die Menge der Verpackungsabfälle nimmt zu. Die PPWR soll dem entgegenwirken und durch viele verschiedene Maßnahmen dafür sorgen, dass in allen EU-Mitgliedstaaten ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen geschaffen wird.

PPWR in der EU

Die Abkürzung PPWR steht für “Packaging and Packaging Waste Regulation”, auch bekannt als EU-Verpackungsverordnung, die alle EU-Mitgliedstaaten betrifft. Das Plenum des EU-Parlaments hat am 24. April 2024 über die englische Fassung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung abgestimmt. Sie wurde mit 476 Ja-Stimmen (129 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen) angenommen. Die vorläufige Einigung wird den Vertretern der Mitgliedsstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments vorgelegt. Wird der Text angenommen, muss er anschließend von beiden Institutionen formell verabschiedet werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet.

Was sind die Auswirkungen der PPWR für Produzenten und Hersteller, die verpackte Produkte in der EU verkaufen wollen? Welche neuen Verpflichtungen müssen erfüllt werden?

Welche Bereiche umfasst die PPWR?

Die PPWR ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, einen standardisierten Rechtsrahmen für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Sie zielt darauf ab, den Binnenmarkt zu stärken und die Kreislaufwirtschaft durch koordinierte Richtlinien zu fördern.

Die Hauptthemen der Verordnung sind die Recyclingfähigkeit, ein verpflichtender Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung, Verpackungsverbote und Wiederverwendbarkeit.

Die wesentlichen Änderungen durch die PPWR im Überblick:

  • Wiederverwertbarkeit: Verpackungen müssen recycelbar sein. Es werden Leistungsstufen (A-C) für die Bewertung des recyclingfähigen Designs eingeführt. Der Grad der Wiederverwertbarkeit beeinflusst die finanziellen Beiträge der Hersteller.
  • Rezyklatanteil: Kunststoffverpackungen müssen einen Mindestprozentsatz an recyceltem Material enthalten.
  • Minimierung der Verpackung: Die Verpackung muss in Bezug auf Gewicht und Volumen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Verpackungen und Verpackungskomponenten, die keine Funktion erfüllen, sind verboten.
  • Etikettierung: Verpackungen (einschließlich Verpackungen für den elektronischen Handel, aber ohne Transportverpackungen) müssen mit ihrer Materialzusammensetzung gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung auf den Behältern für die getrennte Sammlung muss dieselbe sein wie auf der Verpackung.
  • Verbot von Verpackungen: Ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen ist geplant. Dies gilt zum Beispiel für Einwegverpackungen für Produkte wie Soßen, Milch und Zucker in der Gastronomie, wenn sie nicht für den Verzehr unterwegs bestimmt sind.
  • Wiederverwendbarkeit: Für bestimmte Transport- und Verkaufsverpackungen sowie Sammelverpackungen ist eine Mehrwegpflicht vorgesehen. Außerdem sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Pfandsysteme für Einweg-Getränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff und Metall einzurichten.

Sobald die neue Verordnung in Kraft tritt, werden viele Arten von Verpackungen, die derzeit verwendet werden, nicht mehr zulässig sein. Es ist daher besonders wichtig, dass sich die betroffenen Unternehmen frühzeitig auf diese Änderungen vorbereiten und nachhaltige Verpackungslösungen fördern.

Wer ist von der EU-Verpackungsverordnung betroffen?

Je nach Rolle eines Wirtschaftsteilnehmers (Produktion, Lieferung, Import, Vertrieb usw.) müssen infolge der geplanten Verordnung unterschiedliche Verpflichtungen erfüllt werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Sektor sie tätig sind, auch wenn es in einigen Sektoren deutlich mehr Änderungen geben kann als in anderen. Unternehmen, die Verpackungen herstellen, stehen vor der Herausforderung, umweltfreundlichere Materialien und Designs zu verwenden, um die Anforderungen der neuen Verordnung zu erfüllen. In einigen Fällen erfordert dies auch Investitionen in Forschung und Entwicklung, um neue, umweltfreundliche Verpackungslösungen zu entwickeln, die auch die Funktionalität und Sicherheit der verpackten Produkte gewährleisten.

Design for Recycling – ein Modell für die Zukunft oder nur Greenwashing?

Die Hersteller müssen auch in Zukunft Anreize erhalten, umweltfreundlichere und recycelbare Produkte zu entwickeln. Gesetzliche Vorgaben können dies erheblich beschleunigen und so die europäische Kreislaufwirtschaft deutlich ankurbeln.

Neben der PPWR gibt es viele weitere Umweltvorschriften (z.B. das Europäische Lieferkettengesetz, das Batteriegesetz, die Richtlinie gegen Greenwashing oder Maßnahmen zur Vermeidung von Mikroplastik usw.), die entweder bereits in den Startlöchern stehen oder derzeit verhandelt werden. Die EU hat bereits eine Ökodesign-Verordnung vorgeschlagen, die Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit festlegt. Das Europäische Parlament hat die vorläufige Vereinbarung am 23. April 2024 mit großer Mehrheit formell angenommen. Der Europäische Rat muss die Verordnung noch bestätigen, bevor sie in Kraft treten kann. Rahmenbedingungen wie diese könnten den Herstellern helfen, nachhaltigere Produkte zu entwickeln und damit die Menge an Abfall zu reduzieren, die auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen landet.

Informieren Sie sich jetzt und holen Sie sich Unterstützung!

Um das recyclingfreundliche Design von Verpackungen zu verbessern und deren Recyclingfähigkeit zu erhöhen, sollten sich Hersteller zeitnah über die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung auf ihr Unternehmen informieren. Vereinbaren Sie ein Treffen mit einem unserer EPR-Experten, um mehr über Ihre geschäftlichen Anforderungen und Verpflichtungen zu erfahren.

Idealerweise sollten die spätere Entsorgung und das Recycling bereits in der Entwicklungsphase der Verpackung eingeplant werden. Das bedeutet, dass bei der Produktion so wenig verschiedene Materialien wie möglich verwendet werden sollten, die zudem leicht zu trennen und zu recyceln sind. Zusammengesetzte Materialien, die schwer zu trennen sind, sollten vermieden werden. Außerdem sollten die Verpackungen so gestaltet sein, dass die verschiedenen Komponenten leicht zu trennen sind und optimal recycelt werden können. Eine modulare Produktion und die Verwendung standardisierter Teile können die Reparierbarkeit verbessern und die Lebensdauer der Verpackung verlängern.