Inhaltsverzeichnis
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist Teil des Europäischen Green Deals und demzufolge ein zentrales Element der EU-Strategie zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Mit ehrgeizigen Zielen, wie der Reduktion von Verpackungsmüll, der Erhöhung von Recyclingquoten und der Förderung wiederverwendbarer Verpackungen, beeinflusst sie alle Akteure entlang der Verpackungswertschöpfungskette. Bevollmächtigte Vertreter (kurz „BV“) spielen dabei eine Schlüsselrolle, insbesondere für Unternehmen außerhalb der EU, und stehen vor einzigartigen Herausforderungen, um die Vorschriften länderübergreifend umzusetzen.
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, in allen Mitgliedstaaten einheitliche Regelungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle zu etablieren. Ihr Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt zu fördern und durch harmonisierte Vorgaben den Übergang zu einer modernen Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Die Hauptthemen der Verordnung sind die Recyclingfähigkeit, ein verpflichtender Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung, Verpackungsverbote und Wiederverwendbarkeit
Diese Ziele bringen klare ökologische Vorteile für unsere Gesellschaft und wirken der Ressourcenknappheit entgegen, aber sie stellen gleichzeitig auch viele Unternehmen, insbesondere jene ohne eigenen Firmensitz im betreffenden Land, vor erhebliche Herausforderungen. Denn gerade als ausländisches Unternehmen weiß man in der Regel zu wenig über die nationale Gesetzgebung in anderen Liefergebieten, spricht womöglich nicht mal die Landessprache und benötigt daher oft auch zusätzliche Ressourcen, um EPR-Verpflichtungen vollumfänglich zu erfüllen und Compliance-Vorschriften einzuhalten.
Komplexe Anforderungen für Bevollmächtigte Vertreter: Zwischen nationalen Vorgaben und EU-weiten Zielen
Unterschiedliche nationale Umsetzungen
Trotz des harmonisierenden Ansatzes der PPWR existieren auf nationaler Ebene weiterhin Unterschiede:
- Recycling-Systeme: Von Land zu Land variieren die Rücknahmesysteme (z. B. Pfandsysteme) erheblich. Je nach Verpackungsart oder dem Ort, wo die Verpackung anfällt, sind manches Mal unterschiedliche Anbieter zuständig, wo die Verpackungen oder Produkte anderer EPR-Kategorien (z.B. WEEE) gemeldet und entpflichtet werden müssen. Ein Land mit gut ausgebauten Mehrwegsystemen (z. B. Deutschland mit seinem Pfandsystem) kann strenge Wiederverwendungsquoten leichter umsetzen als Länder mit weniger entwickelten Infrastrukturen.
- Wiederverwendungsziele: Die Definition und Umsetzung von Wiederverwendungsquoten kann je nach Land unterschiedlich interpretiert werden. Die PPWR setzt zwar Mindestziele, aber die Mitgliedstaaten können entscheiden, wie sie diese erreichen.
- Interpretation von „Wiederverwendung“: Die genaue Definition, was als „wiederverwendbare Verpackung“ gilt, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Während einige Länder Wiederverwendung streng als mehrfach nutzbare Verpackungen definieren, könnten andere auch innovative Systeme oder Hybridlösungen (z.B. recycelbare Mehrwegbehälter) als Wiederverwendung ansehen.
Für Bevollmächtigte Vertreter bedeutet dies, dass sie die Feinheiten der lokalen Regelungen verstehen und umsetzen müssen, was Ressourcen und Expertise erfordert.
Erhöhte Berichtspflichten
Die PPWR führt neue und umfangreiche Berichtspflichten ein, darunter:
- Angaben zu den Materialzusammensetzungen von Verpackungen: Unternehmen und BV müssen detaillierte Informationen über die Zusammensetzung ihrer Verpackungen bereitstellen, die genaue Materialart und den Anteil bereitstellen und auch Angaben zur Verwendung von recyceltem Material melden.
- Nachweise über die Einhaltung von Recycling- und Wiederverwendungszielen: Unternehmen und BV müssen Daten zur Menge und Art der eingesetzten Verpackung melden und Berichte darüber erstellen, welcher Anteil recycelt oder wiederverwendet wurde.
- Berichte zur Umsetzung von Eco-Design-Kriterien: Unternehmen und BV müssen nachweisen, dass ihre Verpackung den „Design-4-Recycling“ Kriterien entspricht. Das umfasst die Gestaltung zur Optimierung der Recyclingfähigkeit, die Minimierung der Materialverwendung (also je weniger unterschiedliche Materialien desto besser) und die Vermeidung unnötiger Verpackungselemente (sogenannte „Mogelverpackungen“ sind z.B. verboten).
Bevollmächtigte Vertreter, insbesondere für nicht in der EU ansässige Unternehmen, müssen Systeme aufbauen, um all diese Daten effizient zu erfassen und zu validieren. Bei fehlerhaften oder nicht fristgerecht eingereichten Berichten drohen Sanktionen, was den Druck auf Unternehmen und Bevollmächtigte Vertreter weiter erhöht.
Branchenspezifische Anforderungen
Die PPWR legt Wiederverwendungsziele für einzelne Branchen fest, z. B. für die Gastronomie und den HORECA-Sektor (Hotel, Restaurant, Catering)
- Wiederverwendbare Verpackungen für Takeaway-Lebensmittel: Das Ziel ist es, Einwegplastik und andere Wegwerfverpackungen drastisch zu reduzieren. Gerade für die Gastronomie kann das mitunter sehr herausfordernd sein, denn sie stehen vor dem Problem, dass wiederverwendbare Verpackungen hygienisch gereinigt und erneut in den Kreislauf gebracht werden müssen. Das erfordert entsprechende Rücknahmesysteme und nationale Kooperationen.
- Wiederverwendung für große Getränkebehälter (z.B. Fässer oder Flaschen) , das heißt die Teilnahme an Pfandsystemen oder die Verwendung von Mehrwegbehältern. Das heißt weiter, dass auch die Verpackungen so gestaltet werden müssen, dass sie problemlos mehrfach verwendet werden können, ohne an Qualität zu verlieren.
Auch für den Einzelhandel und E-Commerce-Anbieter gibt es ein paar Herausforderungen, z.B.:
Wiederverwendbare Versandverpackungen: Bis 2030 wird der E-Commerce-Sektor verpflichtet, einen bestimmten Teil der Verpackungen wiederverwendbar zu machen. Das betrifft vor allem Kartonagen, Polstermaterialien und Kunststofffolien. Logistikunternehmen müssen demnach Systeme entwickeln, um Versandmaterial zurückzuführen, aber gleichzeitig die Umweltbelastung durch Rücktransporte zu minimieren. Bevollmächtige Vertreter müssen ihre Kunden bei der Anpassung von Verpackungsdesigns und -systemen unterstützen, um diese Anforderungen zu erfüllen. Er kann z.B. bei der Entwicklung und Einführung von Mehrwegsystemen unterstützen oder bei der Optimierung von Verpackungsdesigns, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Steigende Kosten und administrative Hürden
Internationale Unternehmen müssen sich auf ihre Bevollmächtigten Vertreter verlassen können, um ihre Verpflichtungen in der EU zu erfüllen. Die Umsetzung der PPWR führt zu höheren Lizenzierungsgebühren, administrativen Anforderungen und möglichen Strafen bei Nichteinhaltung.
Die PPWR schafft ein komplexes Netz aus EU-weiten und nationalen Vorschriften. Doch wie genau unterstützt ein Bevollmächtigter Vertreter ausländische Unternehmen bei den neuen Herausforderungen durch die PPWR? Ein Bevollmächtigter Vertreter:
- reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen,
- minimiert das Risiko von Fehlern und Strafen,
- und ermöglicht Unternehmen, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren, während er die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen sicherstellt.
Gerade für Unternehmen ohne eigene rechtliche Präsenz in der EU ist ein BV unerlässlich, um Zugang zum europäischen Markt zu behalten und die PPWR-Vorgaben effizient zu erfüllen.
Bevollmächtigte Vertreter und die PPWR: Schlüsselrolle für Compliance und Nachhaltigkeit
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie für Ihr Unternehmen einen Bevollmächtigten Vertreter bestimmen müssen oder welche EPR-Verpflichtungen für Ihr Unternehmen zu erfüllen sind, starten Sie gleich hier unseren kostenlosen „Quick Check“.
Die PPWR setzt neue Maßstäbe für nachhaltige Verpackungen in Europa, stellt aber auch Bevollmächtigte Vertreter vor große Herausforderungen. Durch den gezielten Einsatz von Technologie, proaktive Zusammenarbeit und die Einbindung von Fachwissen können BV ihre Kunden effektiv unterstützen und gleichzeitig einen Beitrag zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft leisten.