epr 2025 extended producer responsibility 2025

EPR-Updates 2025 für Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich

 

Ab 2025 treten in Europa zahlreiche neue EPR-Regelungen in Kraft, die Unternehmen, insbesondere Hersteller und Produzenten, vor große Herausforderungen stellen.
Von strengeren Nachhaltigkeitsanforderungen über erweiterte Verantwortung für Produkte bis hin zu innovativen Berichtspflichten – die kommenden Änderungen zielen darauf ab, Umwelt- und Sozialstandards weiter zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Starten Sie jetzt gleich mit unserem Quick-Check-Fragebogen, um einen Überblick über die EPR-Verpflichtungen Ihres Unternehmens in Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich zu erhalten.

Verabschiedung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) im Europäischen Parlament

Die Europäische Union schreitet mit ihrer ambitionierten Strategie zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft weiter voran. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), die darauf abzielt, Verpackungsabfälle drastisch zu reduzieren, Recyclingquoten zu erhöhen und den Übergang zu nachhaltigeren Verpackungslösungen zu beschleunigen. Diese Verordnung hat das Potenzial, Unternehmen, Konsumenten und Umwelt gleichermaßen zu beeinflussen und setzt neue Maßstäbe für die Verpackungsindustrie in Europa.

Zustimmung des Europäischen Parlaments

Am 26. November 2024 wurde die finale Version der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments mündlich vorgestellt. Im Rahmen des Korrigendum-Verfahrens wurden Korrekturen an der im April 2024 vorläufig verabschiedeten Version automatisch übernommen, da innerhalb von 24 Stunden nach Veröffentlichung keine Einwände erhoben wurden. Dadurch erlangte die PPWR am 27. November 2024 stillschweigend die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Breite Betroffenheit: Neue Verpackungsverordnung gilt für Hersteller, Importeure und Händler

Die neue Regelung betrifft sämtliche Akteure der Wirtschaft, die in der Europäischen Union mit Verpackungen arbeiten. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Importeure und Händler.

Nach der Zustimmung des Rates wird die endgültige Version im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft und findet 18 Monate später Anwendung.

Lesen hier mehr über die PPWR, ihre Vorgaben und Ziele.

Frankreich aufgefordert, Kennzeichnungsvorschriften mit Regeln des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen

Am 14. November 2024 entschied die Europäische Kommission, im Rahmen eines seit Februar 2023 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens eine begründete Stellungnahme an Frankreich zu richten. Die Kommission ist der Ansicht, dass die derzeitigen französischen Kennzeichnungsvorschriften, also das Triman-Logo mit Sortierinformationen, nicht mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs in der EU vereinbar sind. Sie betrachtet diese Vorgaben als unnötiges Handelshemmnis, das den freien Warenfluss im Binnenmarkt beeinträchtigen könnte.

Frankreich unter Druck: Auswirkungen der EU-Stellungnahme auf Verpackungshersteller und Inverkehrbringer

Die Regelungen betreffen Unternehmen, die Verpackungen erstmals auf den französischen Markt bringen und die anschließend in privaten Haushalten als Abfall anfallen, wie Primär- und teilweise auch Sekundärverpackungen. Auch Produzenten von Waren, die für den französischen Markt vorgesehen sind, könnten indirekt betroffen sein. Frankreich hat nun zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme der EU-Kommission zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls könnte die Kommission den Europäischen Gerichtshof einschalten.

Frankreich verschiebt geplantes Polystyrol-Verbot von 2025 auf 2030

Die französische Regierung hat am 28. September 2024 angekündigt, das geplante Verbot von nicht recycelbaren Polystyrolverpackungen, das ursprünglich für den 1. Januar 2025 vorgesehen war, auf 2030 zu verschieben. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Regelungen mit der kommenden europäischen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) abzustimmen. Das Verbot wird erst greifen, wenn die neuen EU-Kriterien für recycelbares Design gelten, die Verpackungen in Recyclingklassen (A, B oder C) einstufen. Diese Kriterien sollen bis 2028 festgelegt werden, sodass Hersteller mehr Zeit haben, ihre Verpackungen anzupassen.

Von der Regelung betroffen sind alle Unternehmen, die planen, nicht recycelbare Polystyrolverpackungen auf dem französischen Markt anzubieten. Die Umsetzung erfordert jedoch die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.

Lesen Sie hier mehr über die EPR-Verpflichtungen in Frankreich.

Neuer Mindeststandard in Deutschland ab 2025: Änderungen zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Am 29. August 2024 veröffentlichte die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den überarbeiteten Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Neue Gültigkeit: Der Standard gilt ab dem 1. Januar des Folgejahres statt wie bisher ab dem 1. September des Veröffentlichungsjahres.
  • Flüssigkeitskartons: Einzelnachweise für Kunststoff- und Aluminiumanteile sind nicht mehr verpflichtend, aber empfohlen, dank erhöhter Recyclingkapazitäten.
  • Flexible PE-Folien: Die Unterscheidung nach Größe wurde gestrichen; alle PE-Folien werden einheitlich bewertet, inklusive der Unverträglichkeit bestimmter Druckfarben.
  • Separate Bewertung: Verpackungskomponenten werden einzeln bewertet, um die Recyclingfähigkeit komplexer Verpackungen genauer zu erfassen.
  • Klare Struktur: Einheitliche Materialbezeichnungen und eine übersichtlichere Struktur erleichtern die Anwendung.

Ausblick: Annäherung des Mindeststandards an die anstehenden EU-Vorgaben

Der Mindeststandard wird jährlich überarbeitet. Für die neue Version, welche voraussichtlich Ende August 2025 veröffentlicht wird, wurde bereits eine weitere Annäherung an die Regelungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) angekündigt (sofern diese bis dahin in Kraft getreten ist).

Da Recycling immer wichtiger und mit der anstehenden PPWR ab 2030 zur Pflicht wird, sollten Firmen die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen schon heute überprüfen, um gut vorbereitet zu sein. Hierfür bieten die Anforderungen des Mindeststandards schon heute eine gute Orientierung.

Einwegkunststofffonds in Deutschland: Registrierungspflicht für Hersteller startet auf Plattform DIVID

Das Umweltbundesamt gab am 1. August 2024 bekannt, dass sich ab sofort auch ausländische Hersteller auf der Plattform DIVID des Einwegkunststofffonds registrieren können. Damit wird ein wichtiger Schritt im Einwegkunststofffondsgesetz umgesetzt, das seit dem 15. Mai 2023 gilt. Die Regelung betrifft alle Hersteller von Einwegkunststoffprodukten, wie z. B. To-Go-Behälter, Tabakfilter und andere Artikel aus Einwegkunststoff – egal ob sie aus dem In- oder Ausland kommen.

Hersteller, die schon vor dem 1. Januar 2024 tätig waren, müssen sich spätestens bis zum 31. Dezember 2024 registrieren. Für neue Hersteller gilt die Registrierungspflicht ab dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Tätigkeit aufnehmen. Ab 2025 sind alle Hersteller verpflichtet, die Mengen ihrer verkauften Einwegkunststoffprodukte über DIVID zu melden.

Was bedeutet das? Alle Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich bei DIVID anmelden und ab 2025 die verkauften Mengen ihrer Produkte melden.

Lesen Sie hier alles über die Verpackungsentpflichtung in Deutschland.

Neue Kennzeichnungsvorschriften für Verpackungen in Spanien: Was Unternehmen wissen müssen

Seit dem spanischen Verpackungsgesetz vom Dezember 2022 sind Sortierhinweise auf Verpackungen Pflicht. Unternehmen können selbst entscheiden, wie sie diese Hinweise umsetzen. Organisationen wie Procircular stellen kostenlos Symbole bereit, die für die korrekte Trennung von Verpackungen genutzt werden können. Ein Handbuch erklärt, wie die Symbole verwendet werden dürfen.

Alle Unternehmen, die ab dem 1. Januar 2025 verpackte Produkte an private Endverbraucher verkaufen, sind von den neuen Kennzeichnungspflichten betroffen. Bis Ende 2024 sind Sortierhinweise freiwillig. Ab 1. Januar 2025 sind sie auf allen betroffenen Verpackungen Pflicht. Der Hinweis muss zeigen, wie die Verpackung richtig entsorgt werden soll.

Lesen Sie hier mehr über die Kennzeichnungsvorschriften in Spanien. Benötigen Sie einen Bevollmächtigten in Spanien? Hier erfahren Sie mehr über die Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten für Spanien.

Neue Pönale-Regelungen im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG): Änderungen für Unternehmen in Österreich

Am 17. Juli 2024 wurden neue Regeln im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen:

  • Pönalen werden erst ab 5 % zu wenig Meldung auf die Gesamtkosten berechnet, nicht mehr auf einzelne Kategorien. Das verhindert, dass Firmen trotz Gutschriften Pönalen zahlen müssen.
  • Die Regelung gilt jetzt auch für Litteringkosten (SUP-Meldungen).
  • Pönalen werden erst ab 50 Euro fällig.

Alle Firmen, die Verpackungen in Österreich verkaufen und am System der Erweiterten Herstellerverantwortung teilnehmen müssen. Die neuen Regeln gelten seit dem 18. Juli 2024. Sie betreffen Prüfungen für das Jahr 2024 und alle Folgejahre.

Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in Österreich: Das Wichtigste auf einen Blick 

Seit dem 26. September 2023 ist in Österreich die Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen in Kraft. Das Ziel des Pfandsystems ist eine Sammelquote von 80 % bis 2025, steigend auf 90 % bis 2027.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt:

  • Pfandpflicht: Für Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall von 0,1 bis 3,0 Litern (außer Getränkearten von Milch und Milchprodukte).
  • Pfandbetrag: Einheitlich 0,25 Euro pro Verpackung, unabhängig von Material oder Größe.
  • Kennzeichnung: Alle Verpackungen müssen mit einem EAN-Code bzw. GTIN Pfandsymbol versehen sein.

The organisation is carried out by EWP Recycling Pfand Österreich GmbH, a non-profit central office that manages logistics, recycling and cash flows. Producers finance the system through eco-modulated fees that take into account the recyclability of the packaging.

Pflichten von Erstinverkehrsetzern 

Alle Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich über Recycling Pfand Österreich registrieren. Die Registrierung ist für die Einhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Produzentenbeiträge erforderlich. Jedes Getränk in der Einweg-Kunststoff-Flasche oder in der Dose muss bei der Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit es vom Rücknahme-Automat und manuellen Rücknahmestellen in Zukunft erkannt wird.

Rücknahmeverpflichtung 

Verkaufsstellen müssen leere Verpackungen zurücknehmen. Abweichungen gelten für Gaststätten und stark frequentierte Orte, wo alternative Rückgabestellen möglich sind. (Sonderregelungen bei Verkauf über Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen: Betreiber von Getränkeautomaten müssen die Gebinde nicht zurücknehmen, sondern einen Ausgleichsbeitrag je Gebinde bezahlen.)

Übergangsregelung  

Produkte, die vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden, dürfen bis Ende 2025 ohne Pfand verkauft werden.

Lesen Sie hier mehr über das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in Österreich.

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