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Ende des letzten Jahres hat einer der größten Online-Marktplätze seine Kunden informiert, dass die eigenen EPR-Services ab dem 1. Januar 2025 eingestellt werden. Händler müssen sich nun selbst darum kümmern, einen alternativen Anbieter zur Erfüllung der EPR-Verpflichtungen in den relevanten Märkten auszuwählen. Anderenfalls erfüllen Händler nicht die EPR-Vorschriften und müssen etwaige Sanktionen der nationalen Behörden in Kauf nehmen.
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Ohne EPR-Nummer kein Verkauf über größten Online-Marktplatz in Europa möglich
Die EPR-Nummer ist eine eindeutige Registrierungsnummer, die von den zuständigen nationalen Behörden vergeben wird und auch für einen Online-Marktplatz als Nachweis dient, dass ein Unternehmen seine Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfüllt hat. Diese Nummer wird verlangt, um auf Online-Marktplätzen weiterhin Waren in bestimmten Produktkategorien – wie Verpackungen, Elektrogeräte oder Batterien – verkaufen zu dürfen.
Der internationale Online-Riese verlangt von Verkäufern, die Produkte in der EU vertreiben, den Nachweis dieser Registrierung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Recycling, Entsorgung und Kennzeichnung eingehalten werden. Die genaue Bezeichnung der EPR-Nummer kann je nach Land variieren, z. B. in Deutschland handelt es sich bei Verpackungen um die LUCID-Registrierungsnummer, die von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister vergeben wird. Mehr über LUCID – das deutsche Verpackungsregister – erfahren Sie hier.
In einigen Ländern bestehen zusätzliche Anforderungen wie spezielle Recycling-Symbole oder die Information der privaten Letztverbraucher über Entsorgungsmöglichkeiten. Lesen Sie hier mehr über die verpflichtende Verpackungskennzeichnung in Spanien.
Was ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?
Der Begriff EPR stammt aus dem Englischen und steht für „extended producer responsibility“, was auf Deutsch “Erweiterte Herstellerverantwortung” bedeutet. Das Konzept ist ein umweltpolitischer Ansatz, der nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen meist europäischen Ländern eine zentrale Rolle in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft spielt.
Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet alle Produzenten von Verpackungen und anderen Produktarten – oder diejenigen, die diese in Umlauf bringen (Importeure) –, die gesetzliche Verantwortung für die von ihnen erzeugten und vertriebenen Waren zu übernehmen. Diese Verantwortung betrifft demnach nicht nur die Herstellung und den Verkauf, sondern auch die anschließende korrekte Entsorgung, Sammlung und Wiederverwertung der Produkte.
Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet alle Produzenten von Verpackungen und anderen Produktarten – oder diejenigen, die diese in Umlauf bringen (Importeure) –, die gesetzliche Verantwortung für die von ihnen erzeugten und vertriebenen Waren zu übernehmen. Diese Verantwortung betrifft demnach nicht nur die Herstellung und den Verkauf, sondern auch die anschließende korrekte Entsorgung, Sammlung und Wiederverwertung der Produkte.
Dabei spielt die Branche keine Rolle: Hersteller aus den Bereichen Lebensmittel, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Kosmetik sowie Produzenten von Elektrogeräten, Elektronik und Batterien sind gleichermaßen betroffen.
Onlinehändler oder Importeure, die ihre Produkte über Online-Marktplätze oder eigene Onlineshops vertreiben, sind gleichermaßen von den EPR-Verpflichtungen betroffen wie nationale Unternehmen. Oftmals gelten für Unternehmen, die ohne eigenen Firmensitz im Ausland ins Ausland verkaufen, noch strengere Vorschriften. Es ist daher zwingend notwendig, sich mit geltenden EPR-Verpflichtungen auseinanderzusetzen und ggf. interne Prozesse zu optimieren, wenn Sanktionen oder Strafzahlungen vermieden werden wollen.
EPR gilt für alle Hersteller gleichermaßen
Generell sollten sich alle Unternehmen, die:
- Waren für den Vertrieb in der EU produzieren oder auf den Markt bringen,
- Produkte importieren oder import products or
- als (Online-)Händler Waren verkaufen,
mit dem Thema EPR beschäftigen und im Einzelfall prüfen, ob eine Verpflichtung besteht.
Hersteller sollten im Zweifelsfall stets überprüfen (lassen), ob sie unter die Regelungen der erweiterten Herstellerverantwortung fallen. Werden die entsprechenden Pflichten nicht eingehalten, drohen Sanktionen. Das heißt, dass betroffene Unternehmen nicht mehr über Marketplaces oder strenggenommen auch nicht über eigene Onlineshops verkaufen dürfen. Außerdem müssen Unternehmen mit Konsequenzen durch die nationalen Kontrollbehörden rechnen. Diese sind abhängig vom Land teils unterschiedliche geregelt und können von Geldstrafen bis hin zum vollständigen Vertriebsverbot reichen.
Verkäufer vom größten Online-Marktplatz müssen jetzt handeln
Wenn Ihr Unternehmen über den großen Online-Marktplatz seine Produkte in Europa verkauft, hat es vermutlich einige EPR-Verpflichtungen zu erfüllen. Je nach Produktkategorie und Land können diese aber mitunter unterschiedlich geregelt sein. Bis Ende letzten Jahres war es noch möglich, für die Erfüllung der EPR-Verpflichtungen spezielle Services direkt über den betreffenden Online-Marktplatz zu buchen. Nun wurde dieser Service eingestellt und es besteht akuter Handlungsbedarf!
Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher Branche Ihr Unternehmen kommt und ob Sie Elektronik, Produkte mit Batterien oder Akku, Lebensmittel, Einweg-Kunststoffprodukte, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Lifestyle-Artikel, Sportartikel, Spielwaren, Büroartikel oder andere sonstige Produkte verkaufen. Die Verpflichtung, die Verantwortung für die Verpackungen Ihrer Produkte und teilweise der Produkte selbst (z.B. WEEE) über den gesamten Produktzyklus lang zu übernehmen gilt branchenübergreifend.
Mit Circular Pro sind Sie auf der sicheren Seite und können ganz bequem und mit nur wenigen Klicks dafür sorgen, dass Ihre EPR-Verpflichtungen in allen für Ihr Unternehmen relevanten Ländern erfüllt werden. Buchen Sie sich jetzt gleich Ihre Support-Session mit unserem Expertenteam und holen Sie sich professionelle Unterstützung.
Was sind die Folgen bei Nichtbeachtung der EPR-Vorgaben?
Bußgelder können beispielsweise bei fehlender Registrierung, unvollständiger oder fehlerhafter Meldung, unzureichender Zahlung der Gebühren sowie bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten verhängt werden. Das kann auch rückwirkend für vergangene Jahre geschehen, wenn es zu einer Überprüfung durch die Behörden kommt und EPR-Verstöße nachgewiesen werden.
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