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Zum 1. Januar 2025 ist im Vereinigten Königreich ein modernisiertes System der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) für Verpackungen in Kraft getreten. Die Neuregelung bringt zahlreiche Pflichten für Unternehmen mit sich, die Verpackungen oder EPR-relevante Produkte auf dem britischen Markt vertreiben. Ziel der Reform ist es, Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen und die Recyclingquoten im Land zu verbessern.
Was ist neu?
Mit dem neuen Gesetz werden die bisherigen Regelungen abgelöst. Zuständig für die Überwachung ist „PackUK“. Bereits ab 2025 gelten Berichtspflichten für alle im Jahr 2024 in Verkehr gebrachten Verpackungen – rückwirkend!
Die EPR-Vorgaben gelten für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die bestimmte Umsatz- und Mengenschwellen überschreiten. Besonders „large organisations“ – Unternehmen mit mehr als 2 Millionen GBP Jahresumsatz und über 50 Tonnen Verpackungen jährlich – müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen.
EPR-Reporting Deadlines
Alle relevanten Verpackungsdaten für 2024 und 2025 müssen gesammelt, dokumentiert und fristgerecht gemeldet werden. Die erste Frist für die Dateneinreichung ist bereits im April 2025. Unternehmen sollten ihre internen Datenmanagementprozesse jetzt entsprechend anpassen.
EPR-Gebühren: Vorläufige Werte veröffentlicht
Defra (Department for Environment, Food & Rural Affairs) hat erste Gebührensätze veröffentlicht, die auf den Kosten der lokalen Abfallwirtschaft basieren und 2025 abgerechnet werden. Sie gelten für Haushaltsverpackungen, die 2024 in Verkehr gebracht wurden:
- Kunststoff: 485 GBP pro Tonne
- Aluminium: 435 GBP
- Papier/Pappe: 215 GBP
- Glas: 240 GBP
Ab 2026 ist zusätzlich eine ökologische Differenzierung („modulierte Gebühren“) geplant, die sich an der Recyclingfähigkeit der Verpackungen orientiert.
RAM-Bewertungspflicht für große Unternehmen
„Large organisations“ müssen seit Januar 2025 auch die Recyclingfähigkeit ihrer Haushaltsverpackungen anhand der Recyclability Assessment Methodology (RAM) bewerten. Die RAM-Kategorisierung erfolgt nach einem Ampelsystem:
- Grün: Gut recycelbar
- Gelb: Eingeschränkt recycelbar
- Rot: Nicht recycelbar
Die Ergebnisse sind spätestens bis 1. Oktober 2025 zu melden. Die RAM-Bewertung dürfte künftig auch die Gebührenhöhe beeinflussen – Unternehmen sollten daher frühzeitig Optimierungen im Verpackungsdesign prüfen.
Kunststoffverpackungssteuer: Erhöhung & neue Berechnungsgrundlage
Zusätzlich zu den EPR-Anforderungen wurde die Kunststoffverpackungssteuer (PPT) am 1. April 2025 erhöht: Verpackungen, die weniger als 30% recycelten Kunststoff enthalten, unterliegen nun einer Steuer von 223,69 £ pro Tonne. Eine weitere Neuerung ist der geplante Massenbilanzansatz, der eine anteilige Anrechnung von chemisch recyceltem Kunststoff ermöglicht.
Wichtig: Die bisherigen Vorteile durch „Pre-Consumer-Waste“ entfallen. Reporting- und Zertifizierungsprozesse müssen angepasst werden.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Damit Unternehmen gesetzeskonform und wirtschaftlich effizient auf die neuen Vorschriften reagieren können, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Verpackungsdaten sammeln: Für 2024 und 2025 strukturiert erfassen und fristgerecht melden.
- RAM-Kategorisierung durchführen (nur „large organisations“): Verpackungsdesigns prüfen und ggf. anpassen.
- Kostenplanung überarbeiten: EPR- und PPT-Abgaben einkalkulieren.
- Lieferanten einbinden: Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung frühzeitig klären.
- Fristen im Blick behalten: Erste Abgabefristen bereits im April und Oktober 2025.
Fazit: Vorbereitung schafft Wettbewerbsvorteile
Mit dem neuen UK-EPR-System verfolgt das Vereinigte Königreich ehrgeizige Recyclingziele und setzt auf klare finanzielle Anreize. Für Unternehmen bedeutet das mehr Verantwortung – aber auch die Chance, durch optimiertes Verpackungsdesign langfristig Kosten zu sparen und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
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