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Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für bestimmte Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sammelquoten deutlich zu erhöhen und das Recycling gebrauchter Rohstoffe zu optimieren. Diese Entwicklung reiht sich in die Bemühungen vieler europäischer Länder ein, die bereits ähnliche Systeme implementiert haben oder kurz vor der Einführung stehen – mit Skandinavien als Vorreiter in Sachen Recycling und Umweltschutz.
Das neue Pfandsystem wurde im Rahmen der Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen, die am 10. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Detaillierte Regelungen zur Planung und Umsetzung sind in der österreichischen Pfandverordnung (PfandVO) festgelegt, die am 26. September 2023 in Kraft getreten ist.
Warum ein Pfandsystem in Österreich
Das neue Pfandsystem soll nicht nur die Recyclingquoten steigern, sondern auch dem Littering, also der achtlosen Vermüllung von Landschaft und Straßen, entgegenwirken. Obwohl Österreich als eines der saubersten Länder weltweit gilt und über ein gut funktionierendes Abfallmanagement verfügt, landen jährlich immer noch über 1.000 Tonnen Müll in der Natur. Vor allem entlang von Straßen und öffentlichen Plätzen wird vermehrt achtlos Abfall entsorgt, wie das Umweltbundesamt regelmäßig dokumentiert.
Pfandsysteme haben sich als äußerst effektive Maßnahme gegen Littering bewährt. Der Grund: Da die Verbraucher beim Kauf eine Pfandgebühr zahlen, bringen sie die Verpackungen in der Regel zurück, um ihr Geld wiederzubekommen. So gelangen die Behälter zurück in den Materialkreislauf und können hochwertig recycelt werden.
Das Ziel des österreichischen Pfandsystems ist es, ab 2025 eine Sammelquote von 80 Prozent zu erreichen. Bis 2027 soll diese Quote auf 90 Prozent ansteigen. Diese Zahlen sind realistisch, wie internationale Vergleiche zeigen. Länder mit bereits etablierten Pfandsystemen, wie Deutschland oder die skandinavischen Staaten, erzielen ähnliche Ergebnisse.
Welche Produkte sind betroffen?
Das Pfandsystem umfasst alle Einweggetränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis 3,0 Litern – unabhängig davon, ob es sich um Flaschen aus Kunststoff oder Dosen und Flaschen aus Metall handelt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen:
- Sirupe
- Getränkeflaschen für Beikost
- Getränkeflaschen für flüssige Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
- Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung
- Milch und Milchprodukte mit einem Milchanteil von über 51 Prozent
Ausgenommen sind, wie oben erwähnt, noch Milch und Milchprodukte mit einem Milchanteil von über 51 Prozent (z.B. Molke- und Joghurtgetränke). In Deutschland wurde die Pfandpflicht allerdings bereits auf diese Produkte ausgeweitet, sodass zu erwarten ist, dass Österreich ebenfalls nachziehen wird.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Pfandgebühr einheitlich 0,25 Euro pro Verpackung, unabhängig von Größe und Material. Die betroffenen Verpackungen werden mit einem speziellen Barcode (GTIN) sowie dem offiziellen Pfandsymbol gekennzeichnet, um eine einfache Rückgabe an Automaten oder Sammelstellen zu ermöglichen.
Pfand als Herausforderung für Hersteller und Handel
Für Hersteller und Importeure bringt das Pfandsystem neue Verpflichtungen mit sich. Alle Unternehmen, die Einweggetränkeverpackungen in Österreich verkaufen möchten, müssen sich und ihre Produkte bei der Zentralen Stelle registrieren. Diese Registrierung ist seit dem 10. Juni 2024 über ein Online-Portal möglich. Ohne Registrierung können die Produkte nicht von Rücknahmeautomaten oder anderen Sammelstellen erfasst und korrekt verarbeitet werden.
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen pfandpflichtige Getränke nur noch inklusive der Pfandgebühr verkauft werden. Die Gebühr wird an die Zentrale Stelle abgeführt. Zusätzlich müssen Unternehmen eine Produzentengebühr zahlen, die zur Finanzierung des Pfandsystems dient. Diese Gebühr bemisst sich nach ökologischen Kriterien, also der Recyclingfähigkeit der Verpackungen. Je besser die Verpackung recycelt werden kann und je weniger Rohstoffe verwendet werden, desto geringer ist die Gebühr.
Um die Umstellung einfacher zu gestalten, gilt jedoch eine Übergangsfrist: Ab dem 1. Januar 2025 bis Ende des Jahres 2025 dürfen auch noch pfandpflichtige Produkte ohne Pfandlogo und neuem GTIN verkauft werden, wenn diese vor dem 1. April 2025 abgefüllt wurden.
Der Lebensmittelhandel ist vorbereitet
Der Lebensmittelhandel hat bereits einen Großteil seiner Rücknahmeautomaten in den Filialen für das Einwegpfandsystem umgerüstet. Dies soll sicherstellen, dass die Rückgabe der pfandpflichtigen Verpackungen ab dem Start des Systems reibungslos funktioniert. Auch der übrige Handel bereitet sich intensiv auf die manuelle Rücknahme vor und trifft aktuell alle Vorkehrungen, um den Rückgabeprozess ab 2025 effizient gestalten zu können. Dazu gehören die Schulung des Personals, die Anpassung der Filialstrukturen und die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur.
Parallel dazu müssen auch die Getränkehersteller und -importeure ihre Produkte für das Pfandsystem vorbereiten und für die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit dem Pfandsymbol und den entsprechenden Barcodes sorgen. Seit Juni 2024 läuft die Registrierung der Produkte, und seit September 2024 ist es auch Rücknahmestellen möglich, sich im neuen System erfassen zu lassen. Diese umfassenden Vorbereitungen sollen sicherstellen, dass das Pfandsystem ab Januar 2025 effizient startet und die gewünschten Sammelquoten erreicht werden.
Pfand ist nächster Schritt in Richtung nachhaltiger Kreislaufwirtschaft
Mit der Einführung des Pfandsystems setzt Österreich ein starkes Zeichen für Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft. Durch die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe und die Verringerung von Littering wird das Land einen wichtigen Beitrag zum Schutz seiner Umwelt leisten. Auch wenn die Pfandpflicht zunächst nicht alle Produktkategorien umfasst, ist davon auszugehen, dass das System in den kommenden Jahren weiter ausgebaut wird. Österreich könnte damit Vorbild für andere europäische Länder sein, die noch am Anfang der Pfandeinführung stehen.
Das Pfandsystem ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft, bei der Abfälle nicht mehr in der Natur landen, sondern als Wertstoffe zurück in den Produktionskreislauf fließen. Mit der erfolgreichen Einführung ab 2025 wird Österreich einen weiteren Meilenstein im Umweltschutz erreichen.
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