EPR-Verpflichtungen in Frankreich – was Sie für 2024 unbedingt wissen sollten

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gilt in Frankreich ebenso wie in anderen europäischen Ländern. Was die Komplexität der Vorgaben aus den EPR-Verpflichtungen anbelangt, gehört Frankreich zu den anspruchsvollsten Märkten innerhalb der EU.

EPR ist ein umweltpolitischer Ansatz. Unternehmen, die EPR-Vorgaben unterliegen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verantwortung für ihre Produkte und Verpackungen zu übernehmen – vom Design bis zur Entsorgung.

Wer ist von EPR-Verpflichtungen in Frankreich betroffen?

Unternehmen, die verpackte Produkte für die breite Öffentlichkeit auf dem französischen Markt herstellen oder importieren, gelten als Hersteller. Dies betrifft auch Online-Händler mit Sitz außerhalb Frankreichs, die ihre Produkte in Frankreich vertreiben.

Die genaue Definition lautet: „Jede natürliche oder juristische Person, die abfallverursachende Produkte oder die zu ihrer Herstellung verwendeten Elemente und Materialien entwickelt, herstellt, behandelt, verarbeitet, verkauft oder importiert.”

EPR-Verpflichtungen gelten in Frankreich für alle Hersteller, die Produkte aus den Kategorien verkaufen, die unter die Herstellerverantwortung fallen und daher eine EPR-Registrierung erfordern.

Welche Produktkategorien fallen unter EPR in Frankreich?

Werden die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt, drohen zum Teil empfindliche Sanktionen. In Deutschland sind das beispielsweise Geldstrafen zw. 10.000,- und 200.000,- Euro oder sogar ein vollständiges Vertriebsverbot auf dem deutschen Markt und eine Eintragung im Gewerberegister. Unternehmen haben aber nicht nur einen wirtschaftlichen Schaden, sondern müssen auch Image- und Reputationsverluste in Kauf nehmen.

Die folgende Liste ist nicht vollständig, enthält aber eine Auswahl der Produktkategorien, die in Frankreich unter EPR fallen:

  • Haushaltsverpackungen
  • Elektrische und elektronische Geräte (WEEE)
  • Batterien
  • Textilien
  • Heimwerker- und Gartenbedarf
  • Möbel
  • Reifen
  • Spielzeug
  • Druckpapier
  • Grafische Papiere
  • Sportartikel
  • Bauprodukte und -materialien
  • Chemikalien
  • Medizinische Piercinggeräte für die Selbstbehandlung

Ab 2024 werden die Sektoren Haushaltsverpackungen und grafische Papiere zu einem einzigen Strom verschmelzen.

Außerdem werden 2024 zwei weitere Kategorien in diese Liste aufgenommen:

  • Einweg-Sanitärprodukte
  • Kaugummi

Was sind die grundsätzlichen EPR-Verpflichtungen in Frankreich?

Unternehmen, die den EPR-Verpflichtungen in Frankreich unterliegen, haben zwei Möglichkeiten, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Sie können entweder ihre eigenen individuellen Lösungen entwickeln, um den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte und Verpackungen abzudecken und für die geordnete Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Oder sie können ihre Verantwortung als Hersteller an eine Organisation für Herstellerverantwortung (Producer Responsibility Organisation – PRO). delegieren. In Frankreich sind PROs staatlich anerkannte Öko-Organisationen. Eine dieser Organisationen ist zum Beispiel Léko.

Die wichtigsten grundsätzlichen Verpflichtungen, die sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich ergeben, sind die folgenden:

  1. Die Beantragung der eindeutigen Identifikationsnummer .
  2. Die Sicherstellung von Rücknahme und Recycling der betreffenden Produkte.
  3. Die Anbringung von Sortier- und Wiederverwendungshinweisen auf Verpackungen und Produkten .
  4. Die Bereitstellung von Verbraucherinformationen.
  5. Die Einhaltung von Recyclingfähigkeitsquoten.
  6. Die Einhaltung Wiederverwendungsquoten.
  7. Die Erstellung von Vermeidungs- und Ökodesign-Plänen

Ihre ersten Schritte zur Erfüllung der EPR-Verpflichtungen in Frankreich

Um die Einhaltung der EPR-Verpflichtungen in Frankreich zu gewährleisten, müssen sich Unternehmen, die den entsprechenden Vorschriften unterliegen, bei einer PRO registrieren lassen.

Nach der Registrierung erhalten sie ihre eindeutige(n) Identifikationsnummer(n) (UINs). Diese UINs werden automatisch von der ADEME (l’Agence de la transition écologique) generiert und an die jeweilige PRO vergeben. Die PRO überträgt anschließend die Nummer, die als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften dient.

Die Unternehmen müssen zudem ihre Verkäufe (von Produkten und Verpackungen, die unter die verschiedenen EPR-Kategorien fallen) für den entsprechenden Berichtszeitraum an die PRO melden und Umweltabgaben an entrichten. Die PRO übernimmt dafür die Verantwortung für die Sammlung und das Recycling der Produkte und Verpackungen des Unternehmens.

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Was ist neu seit 2023?

In den letzten Jahren und Monaten hat es einige regulatorische Entwicklungen in Bezug auf die EPR-Anforderungen gegeben. Hier finden Sie einen Überblick über neue Gesetze, die seit 2023 in Kraft sind.

  • Ab 2023 müssen Hersteller mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro und mehr als 10.000 verpackten Produkten pro Jahr mindestens 5 % wiederverwendbare Verpackungen vermarkten.
  • Die Unternehmen müssen einen Plan zur Vermeidung und zum Ökodesign erstellen. Dieser Plan muss für 5 Jahre abgeschlossen werden.
  • Hersteller mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, die 25.000 Produkteinheiten auf den französischen Markt bringen, müssen die Verbraucher über die Umwelteigenschaften von Haushaltsverpackungen mittels eines webbasierten Produktblatts informieren.
  • Schaffung eines EPR-Systems für Restaurantverpackungen.
  • Ab 2023 beteiligen sich die Hersteller an den Kosten für die Beseitigung der zurückgelassenen Abfälle.

Wo können Sie weitere Informationen finden?

PROs wie ko bieten weitere hilfreiche Informationen zur Einhaltung der EPR-Verpflichtungen in Frankreich.