What is LUCID Packaging Register

Was ist das Verpackungsregister LUCID?

Seit der Novellierung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 1. Juli 2022 besteht in Deutschland eine Registrierungspflicht für alle Arten von Verpackungen. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringen will, verpflichtet ist, diese in LUCID, dem Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), zu registrieren. Was das LUCID-Verpackungsregister ist, was es für die Hersteller bedeutet und wie Unternehmen sicherstellen können, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Zunächst muss der Begriff „Hersteller“ erklärt werden. Nach dem deutschen Verpackungsgesetz ist ein Hersteller derjenige, der eine mit Ware befüllte Verpackung erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringt. Das kann entweder sein:

  • ein Hersteller von Waren,
  • ein Einzelhandelsunternehmen,
  • ein Importeur oder
  • ein Versandhandelsunternehmen und E-Commerce-Anbieter.

Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen diese Grafik der „Zentralen Stelle Verpackungsregister – ZSVR“.

Was ist das „Verpackungsregister LUCID“?

LUCID – eine öffentlich zugängliche Datenbank – ist das Verpackungsregister der „Zentralen Stelle Verpackungsregister – ZSVR“ zur Umsetzung des deutschen Verpackungsgesetzes. Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren lassen, sobald sie Verpackungen in Deutschland erstmalig gewerblich in Verkehr bringen.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht bei LUCID unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Hersteller von

  • lizenzierungspflichtigen Verpackungen, wie z.B. Verkaufsverpackungen (einschließlich Produktverpackungen und alle Arten von Verpackungen, die für den Versand verwendet und von den Endverbrauchern entsorgt werden).
  • nicht lizenzierungspflichtige Verpackungen wie Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen usw.

Das Verpackungsregister LUCID ist eine Plattform für Unternehmen, auf der Daten über Verpackungsmaterialien, ihre Verwendung und Abfallentsorgungsprozesse gemeldet und somit zentral gesammelt werden. Dies ermöglicht der Stiftung ZVSR wichtige Einblicke in den Lebenszyklus von Verpackungen – von der Produktion bis zur Entsorgung.

Welche Auswirkungen hat LUCID auf Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen?

Wie bereits erwähnt, ist die Eintragung in das LUCID-Register für Unternehmen, die auf dem deutschen Markt tätig sind, eine rechtliche Verpflichtung und muss von den Unternehmen selbst vorgenommen werden. Das Register erlegt den Unternehmen mehrere wichtige Pflichten auf:

  • Registrierung und Berichterstattung: Die Unternehmen sind verpflichtet, sich beim Verpackungsregister LUCID zu registrieren und genaue und aktuelle Informationen über die Arten und Mengen der von ihnen auf dem deutschen Markt in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien zu liefern.
  • Transparenz der Daten: Die Unternehmen müssen die Verpackungsmengen (zugeordnet zu den Fraktionen Glas, Papier, Karton, Pappe, Weißblech, Aluminium, Kunststoff, Verpackungskarton für flüssiges Füllgut oder andere Verbundstoffe) und die ihnen zugeordneten Markennamen melden.
  • Strafen bei Nichteinhaltung: Die Nichteinhaltung der Registrierungspflicht bei LUCID kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, inklusive Gebühren und sogar Rufschädigung. Darüber hinaus droht ein Vertriebsverbot.

Es ist unerheblich, welche Art von Verpackungen ein Unternehmen mit seinen Waren und Produkten in Deutschland in Verkehr bringt. Jedes Unternehmen, das Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt, muss sich beim Verpackungsregister LUCID registrieren lassen und angeben, welche Verpackungsarten unter welchen Markennamen vermarktet werden.

Wie erhält ein Unternehmen seine LUCID-Nummer?

Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist ein unkomplizierter Vorgang. Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, erstellen ein Benutzerkonto mit ihren Stammdaten auf der LUCID-Website. Dann werden die verpackungsspezifischen Daten eingegeben, d.h. wie oben erwähnt die den einzelnen Fraktionen zugeordneten Verpackungsmengen, ergänzt um die Markennamen. Abschließend werden die Daten bestätigt und die Anmeldung zur Prüfung an die „Zentrale Stelle Verpackungsregister – ZSVR“ weitergeleitet. Sobald diese Überprüfung abgeschlossen ist, erhält das Unternehmen die sogenannte LUCID-Nummer und wird offiziell im Verpackungsregister eingetragen. Die LUCID-Nummer beginnt mit den beiden Buchstaben DE und besteht aus 13 Ziffern (z.B. DE1234567891234). Wenn das Unternehmen einen Vertrag mit einem dualen System abschließen möchte, benötigt es diese eindeutige LUCID-Nummer.

In diesem kurzen Video unseres Partners activate by Reclay wird Ihnen auf einfache Weise erklärt, wie Sie Ihre Jahresmengen melden können und welche Informationen für den Erhalt der LUCID-Nummer erforderlich sind:

activate – Jahresabschlussmengenmeldung bei LUCID

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Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland haben die Möglichkeit, einen Bevollmächtigten mit der Erfüllung ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten zu betrauen. Es ist jedoch nicht zulässig, dass der Bevollmächtigte auch die Registrierung des Unternehmens bei LUCID vornimmt. Dies muss das Unternehmen eigenständig tun, und erst dann kann der Bevollmächtigte alle weiteren Pflichten übernehmen. Achtung! Wenn keine Bevollmächtigten benannt wurden, kann diese Abfrage einfach übersprungen werden! Das duale System, mit dem Sie lizenziert sind, muss nur in der Mengenmeldung angegeben werden.

Regelmäßige Berichtsintervalle für jedes Lizenzjahr müssen berücksichtigt werden

Die Unternehmen müssen für jedes Lizenzjahr drei verschiedene Berichte bei LUCID einreichen und die entsprechenden Fristen einhalten. Für Verkaufsverpackungen gelten folgende Fristen:

  1. Schätzungsbericht bis zum 31.12. mit der Prognose, wie viele Verpackungen im folgenden Jahr voraussichtlich in Verkehr gebracht werden.
  2. Mengenmeldung im Laufe des Jahres, die jederzeit berichtigt werden kann.
  3. Jahresendmeldung bis zum 15.05. des Folgejahres mit Angabe der gesamten in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge.

Achtung bei Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht!

Unternehmen, die lizenzpflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen neben ihrer LUCID-Meldung auch eine Meldung an ein duales System abgeben. Die vom jeweiligen dualen System einzuhaltenden Fristen und Intervalle sind individuell zu klären.

Zunächst muss das Unternehmen eine LUCID-Nummer beantragen, und erst dann kann ein Verpackungslizenzierungsvertrag mit einem dualen System abgeschlossen werden, da die LUCID-Nummer für diesen Vertrag benötigt wird. Nur was bei dem dualen System lizenziert wird, muss dann an LUCID gemeldet werden!

Die Meldefristen sind streng geregelt und bei Nichteinhaltung können Strafen verhängt werden.

Für weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung in Deutschland nutzen Sie bitte unseren Quick-Check und erstellen Sie ein kostenloses Circular Pro-Konto.

Warum das Verpackungsregister LUCID für eine Kreislaufwirtschaft wichtig ist

Das LUCID-Verpackungsregister ist ein Kontrollinstrument des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Es dient der besseren Kontrolle der in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Da sowohl die registrierten Unternehmen als auch die dualen Systeme regelmäßig Mengenmeldungen in LUCID abgeben müssen und alle Meldungen über die LUCID-Nummer eindeutig zugeordnet werden können, lassen sich Differenzen leicht erkennen und überprüfen.

Da es sich um ein öffentliches Register handelt, kann jeder jederzeit Einsicht nehmen und überprüfen, ob ein Unternehmen, das in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringt, bei LUCID registriert ist. LUCID sorgt damit für mehr Transparenz und übt Druck auf Hersteller, Produzenten und sonstige Vertreiber aus, ihren verpackungsrechtlichen Pflichten rechtskonform nachzukommen.