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Zunehmend strengere EU Verpackungsvorschriften verpflichten Unternehmen in der europäischen Union dazu, die Verantwortung für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen zu übernehmen. Wenn Hersteller, Importeure und Onlinehändler auch in Zukunft nachhaltige und insbesondere EPR-konforme Verpackungen (EPR = Extended Producer Responsibility) anbieten wollen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, stehen sie vor komplexen Herausforderungen.
In jedem EU-Mitgliedstaat ist die Einhaltung dieser Vorschriften unterschiedlich geregelt. Einige Länder haben bereits umfangreiche Systeme für Verpackungslizenzen, Kennzeichnungspflichten und Recyclingquoten etabliert. In anderen Märkten greifen die neuen Regeln im Zuge der geplanten Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) erst schrittweise.
Wer in Europa Verpackungen in Verkehr bringt oder bestimmte Produkte anderer EPR-Kategorien wie Einwegkunststoffe (SUP), Batterien oder Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) vertreibt, muss daher nicht nur nationale Vorgaben genau kennen, sondern auch künftige Entwicklungen im Blick behalten. Fehlerhafte Umsetzungen der geltenden Vorschriften können zu empfindlichen Bußgeldern, Vertriebsstopps oder Imageschäden führen.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- welche Unterschiede bei den Verpackungsagesetzen in der EU bestehen,
- wie Sie sich über neue Verpackungsvorschriften und gesetzliche Anforderungen für EPR-konforme Verpackungen auf dem Laufenden halten,
- welche Kennzeichnungspflichten insbesondere im E-Commerce relevant sind,
- und wann ein Bevollmächtigter notwendig wird, um Ihre EPR-Verpflichtungen in Europa korrekt zu erfüllen.
Zudem zeigen wir Ihnen anhand konkreter Beispiele aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien, wie Sie Ihre Verpackungen nachhaltig und rechtskonform gestalten – und was die neue PPWR künftig für Ihre Compliance-Strategie bedeutet.
Informationen Verpackungsgesetz EU: Auf welche Unterschiede Unternehmen in jedem Mitgliedstaat achten müssen
Jedes EU-Mitgliedsland hat sein eigenes Verpackungsgesetz, das auf der europäischen Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie basiert, aber national unterschiedlich ausgestaltet ist. Diese Vielfalt an Verpackungsvorschriften führt dazu, dass Unternehmen je nach Zielmarkt unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf Registrierung, Recyclingquoten, Lizenzierung und Kennzeichnung erfüllen müssen. Eine pauschale Lösung für alle Märkte gibt es (noch) nicht – stattdessen müssen sich Unternehmen individuell auf die jeweiligen gesetzlichen Rahmenbedingungen einstellen. In Zukunft wird die PPWR für Harmonisierung sorgen, aber bis es so weit ist, dauert es noch ein wenig.
Für Firmen, die Produkte in mehreren EU-Staaten vertreiben, bedeutet das einen erheblichen organisatorischen Mehraufwand. Während das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) etwa eine verpflichtende Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Beteiligung an einem dualen System vorschreibt, gelten in Frankreich zusätzliche Anforderungen wie das Triman-Logo zur Verbraucherinformation. Spanien oder auch Österreich wiederum verlangen eigene Meldungen und teilweise die Benennung eines Bevollmächtigten. Um rechtliche Risiken wie Bußgelder oder Vertriebsverbote zu vermeiden, ist es daher entscheidend, die geltenden Verpackungsvorschriften jedes Marktes genau zu kennen und stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.
So bleiben Sie über neue Vorschriften für nachhaltige Verpackungen informiert
Vorschriften für nachhaltige Verpackungen entwickeln sich in Europa rasant weiter und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen bei der Einhaltung nationaler und europäischer Regelungen. Nationale Verpackungsvorschriften werden fortlaufend aktualisiert, um den steigenden Anforderungen an Umwelt- und Recyclingstandards gerecht zu werden. Besonders die geplante Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll künftig einheitliche Vorgaben schaffen und die Nachhaltigkeit von Verpackungen EU-weit deutlich stärken.
Um angesichts dieser Entwicklungen immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfiehlt sich eine aktive Informationsstrategie. Unternehmen sollten regelmäßig Mitteilungen der Behörden verfolgen, die Updates von PROs (Produktverantwortungsorganisationen) abonnieren und spezialisierte Plattformen für Verpackungsrecht und EPR-Compliance nutzen. Nur frühzeitige Information ermöglicht es, notwendige Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen und regulatorische Risiken zu minimieren.
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Kennzeichnungspflichten für E-Commerce Verpackungen: Das müssen Onlinehändler wissen
Kennzeichnungspflichten für E-Commerce Verpackungen sind ein wesentlicher Bestandteil der regulatorischen Anforderungen, die Unternehmen im E-Commerce beachten müssen. Jedes nationale Verpackungsgesetz schreibt bestimmte Symbole, Recyclinghinweise oder Verbraucherinformationen vor, die auf Verpackungen angebracht werden müssen. Besonders in Märkten wie Frankreich (Triman-Logo) oder Italien (Materialkennzeichnung nach UNI-Normen) gelten sehr strenge Vorschriften, die sich regelmäßig ändern und genaue Kenntnisse erfordern.
Onlinehändler, die ihre Produkte grenzüberschreitend vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen in jedem Zielmarkt den lokalen Anforderungen entsprechen. Versäumnisse bei der Umsetzung der Kennzeichnungspflichten für E-Commerce Verpackungen können nicht nur empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher beeinträchtigen. Sorgfältige Planung und die rechtssichere Gestaltung von Labels und Symbolen sind daher essenziell für eine erfolgreiche und nachhaltige Marktpräsenz.
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EPR Verpackungen: EPR-konforme Verpackungen in der EU
EPR Verpackungen in der EU sind ein wesentlicher Bestandteil der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR), die Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für die Sammlung, Verwertung und das Recycling ihrer Verpackungen zu übernehmen. Diese Verpflichtung betrifft Hersteller, Händler und Importeure gleichermaßen und ist in jedem EU-Mitgliedstaat gesetzlich verankert – allerdings mit national unterschiedlichen Anforderungen und Umsetzungen im jeweiligen Verpackungsgesetz.
Grundsätzlich bedeutet EPR-Konformität, dass Unternehmen ihre Verpackungsmengen bei den zuständigen Behörden oder PROs (Produktverantwortungsorganisationen) registrieren, Gebühren für die Entsorgung entrichten und regelmäßig Berichte über die in Verkehr gebrachten Verpackungen abgeben müssen. Zusätzlich sind je nach Land weitere Pflichten wie spezielle Kennzeichnungen, Beteiligung an Rücknahmesystemen oder die Bereitstellung von Verbraucherinformationen erforderlich. Eine vollständige Erfüllung dieser Verpackungsvorschriften ist Voraussetzung, um Sanktionen zu vermeiden und den Marktzugang in den jeweiligen Ländern sicherzustellen.
Unterstützung bei EPR-Vorgaben für Verpackungen: Diese Producer Responsibility Organisations (PROs) helfen Ihnen in der EU
EPR-Vorgaben für Verpackungen stellen Unternehmen in Europa vor die Herausforderung, komplexe gesetzliche Anforderungen in unterschiedlichen Märkten rechtskonform umzusetzen. Dabei sind sogenannte Producer Responsibility Organisations (PROs) zentrale Anlaufstellen für Registrierung, Lizenzierung und Mengenmeldung. Jedes Producer Responsibility Organisation ist dabei für ein bestimmtes Land zuständig und agiert als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Entsorgungssystemen – mit individuellen Anforderungen und Prozessen, die sich je nach nationalem Verpackungsgesetz deutlich unterscheiden können.
Bei Circular Pro arbeiten wir mit erfahrenen Partnern zusammen, die Unternehmen eine zuverlässige Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Pflichten bieten. In Deutschland und Österreich begleitet Reclay Unternehmen durch den gesamten EPR-Prozess. In Frankreich übernimmt diese Rolle Leko, während in Spanien Procircular als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Diese Organisationen unterstützen nicht nur bei der rechtssicheren Registrierung, sondern beraten auch bei Mengenmeldungen, Lizenzgebühren und weiteren gesetzlichen Anforderungen. Durch die Zusammenarbeit mit etablierten PROs wird die Erfüllung nationaler Verpackungsvorschriften deutlich einfacher und transparenter.
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Verpackungslizenz Europa: Was gilt in Deutschland, Frankreich und Spanien?
Eine gültige Verpackungslizenz ist in vielen europäischen Ländern die Grundvoraussetzung dafür, Verpackungen rechtssicher in Verkehr bringen zu dürfen. Unternehmen sind verpflichtet, sich bei einem zugelassenen Systembetreiber oder einer Produktverantwortungsorganisation (PRO) zu registrieren, ihre Verpackungsmengen fristgerecht zu melden und die entsprechenden Lizenzgebühren zu entrichten. Die Anforderungen an eine Verpackungslizenz unterscheiden sich dabei je nach Land und jeweiligem Verpackungsgesetz.
In Deutschland schreibt das Verpackungsgesetz (VerpackG) eine Registrierung im zentralen Verpackungsregister LUCID sowie eine Beteiligung an einem dualen System vor. In Frankreich müssen sich Unternehmen bei einem anerkannten System wie Leko registrieren und zusätzlich nationale Symbole wie das Triman-Logo auf ihren Verpackungen anbringen. Spanien verlangt neben der Lizenzierung bei Organisationen wie Procircular oft auch die Bestellung eines lokalen Bevollmächtigten, wenn Unternehmen keinen Sitz im Land haben. Wer die nationalen Anforderungen genau kennt und die richtige Verpackungslizenz Europa abschließt, kann rechtliche Risiken minimieren und seine Produkte sicher auf den jeweiligen Märkten anbieten.
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EPR-Compliance ohne Firmensitz in der EU: Welche Verpflichtungen übernimmt ein Bevollmächtigter?
Ein Bevollmächtigter ist für Unternehmen ohne eigenen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat unverzichtbar, um die EPR- Compliance ordnungsgemäß zu erfüllen. Nach den geltenden Verpackungsvorschriften müssen Hersteller und Händler, die Waren auf europäischen Märkten vertreiben, in vielen Ländern einen lokalen Vertreter benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt die Verantwortung für die Registrierung bei den zuständigen Behörden, die Lizenzierung der Verpackungen sowie die Einhaltung der Melde- und Zahlungspflichten im Namen des Unternehmens.
Die Aufgaben eines Bevollmächtigten umfassen typischerweise die Überwachung der Berichtspflichten, die Kommunikation mit lokalen PROs und Behörden sowie die Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen im jeweiligen Land korrekt erfüllt werden. Besonders in Ländern wie Frankreich, Spanien oder Österreich ist die Bestellung eines Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen ein notwendiger Schritt, um den Zugang zum Markt zu sichern und Bußgelder oder Vertriebsverbote zu vermeiden. Eine rechtssichere Vertretung durch einen erfahrenen Partner erleichtert die EPR-Compliance erheblich und sorgt für Transparenz im gesamten Lizenzierungsprozess.
Europäischer Bevollmächtigter: Wann ist er für EPR-konforme Verpackungen vorgeschrieben?
Ein Europäischer Bevollmächtigter in der EU ist immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn Unternehmen ohne eigenen Sitz in einem Mitgliedstaat Verpackungen auf den dortigen Markt bringen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus nationalen Verpackungsgesetzen und wird durch neue europäische Regelungen wie die geplante Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) weiter vereinheitlicht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch ausländische Anbieter ihre Verantwortung für Verpackungen ordnungsgemäß wahrnehmen.
In Frankreich etwa besteht die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten bereits seit 2022 für alle Unternehmen im Fernabsatz. Spanien verlangt ebenfalls einen lokalen Vertreter, wenn kein Unternehmenssitz im Land vorhanden ist. Auch in Österreich müssen Unternehmen ohne Niederlassung einen Bevollmächtigten benennen, um die nationalen Verpackungsvorschriften einzuhalten. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Vertriebsstruktur eine Bevollmächtigung erfordert, um Bußgelder oder Verkaufsverbote zu vermeiden.
Die neue EU Verpackungsverordnung (PPWR): Ziele, Pflichten und Herausforderungen für Bevollmächtigte
Die geplante EU Verpackungsverordnung (PPWR) wird auch für Bevollmächtigte in der EU neue Anforderungen und Verantwortlichkeiten mit sich bringen. Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Mehrwegquoten zu erhöhen und die Recyclingfähigkeit europaweit zu verbessern. Gleichzeitig sollen einheitliche Regelungen geschaffen werden, die nationale Sonderlösungen ablösen und die Rolle von Bevollmächtigten klarer definieren.
Durch die PPWR wird erwartet, dass Bevollmächtigte künftig umfassendere Berichtspflichten übernehmen müssen – etwa über die Umweltauswirkungen von Verpackungen, den Anteil an Rezyklaten oder die Einhaltung von Designvorgaben für Recyclingfähigkeit. Auch die Verantwortung für die korrekte Umsetzung von Kennzeichnungsvorschriften und die Einhaltung neuer Mindestanforderungen könnte stärker auf die Bevollmächtigten verlagert werden. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig auf diese Veränderungen vorbereiten und sicherstellen, dass ihre Bevollmächtigten über die notwendige Expertise und Infrastruktur verfügen, um die künftigen Pflichten effizient zu erfüllen.
Tipp: In unserem Blogpost „Die Ziele der PPWR und die Herausforderungen für Bevollmächtigte Vertreter in Europa“ erfahren Sie alle Details über die kommenden Änderungen – jetzt informieren und vorbereitet sein!
Fazit: Verpackungsvorschriften erfolgreich umsetzen und Chancen nutzen
Die Einhaltung der europäischen Verpackungsvorschriften ist für Unternehmen heute wichtiger denn je. Ob Registrierung, Lizenzierung oder Kennzeichnung: Wer in den EU-Märkten erfolgreich agieren möchte, muss nationale Anforderungen kennen, Entwicklungen wie die PPWR im Blick behalten und bei Bedarf auf die Unterstützung erfahrener Partner zurückgreifen. Insbesondere die Bestellung eines geeigneten Bevollmächtigten wird in vielen Ländern zur zentralen Voraussetzung, um gesetzeskonform handeln und langfristig wettbewerbsfähig bleiben zu können.
Mit einer frühzeitigen Vorbereitung und einer klaren Strategie können Unternehmen die Herausforderungen der komplexen Verpackungsvorschriften meistern und aktiv zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft beitragen. Circular Pro unterstützt Sie dabei, Ihre Compliance effizient und rechtssicher umzusetzen – heute und in Zukunft.