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Heutzutage erfüllen Verpackungen nicht nur ihre klassische Rolle zu Transport, Qualitätserhaltung und Produktschutz. Auch Verpackungen müssen ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Deutschland ist für sein starkes Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit bekannt, die Verpackungslizenzierung ist daher ein wichtiger Bestandteil in der Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Nachfolgend widmen wir uns der Komplexität der Verpackungslizenzierung in Deutschland und allen Verpflichtungen für Hersteller im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in einer modernen Kreislaufwirtschaft.
Der Zweck der Verpackungslizenzierung
Verpackungslizenzierung in Deutschland beruht auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR): Das heißt, dass die Verantwortung für adäquates Recycling der Verpackungsabfälle von den Kommunen auf die Hersteller, Produzenten und Inverkehrbringer übertragen wird. Das übergeordnete Ziel ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und Hersteller zu einem nachhaltigeren Umgang mit ihren Verpackungen zu bewegen. Indem diese zur Verantwortung gezogen werden, will Deutschland den Ressourcenschutz, die Energieeffizienz und die Abfallverringerung fördern.
Die Verpackungslizenzierung wird durch das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt, das zuletzt 2021 novelliert wurde und sich an Hersteller, Produzenten, Onlinehändler und Importeure gleichermaßen richtet – kurzum an jedes Unternehmen, das in Deutschland seine Verpackungen auf den Markt bringt. Wer wettbewerbsfähig agieren will, und keine Sanktionen bei Nicherfüllung daraus entstehender Verpflichtungen riskieren will, sollte daher alle verpackungsrechtlichen Verpflichtungen kennen und rechtskonform erfüllen.
Wichtige Begriffserläuterungen zu Beginn
Gemäß deutschem Verpackungsgesetz sind unter dem Begriff „Hersteller“ folgende Unternehmen zusammengefasst:
- Unternehmen, die leere Verpackungen mit Ware befüllen und in Deutschland erstmals in Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer, die erste gewerbsmäßige Befüllung).
- Unternehmen, die verpackte Ware nach Deutschland einführen und hier erstmals in Verkehr bringen (Importeure).
„Importeure“ sind Unternehmen, die grundsätzlich die rechtliche Verantwortung für die Ware beim Grenzübertritt tragen, das können sein:
- Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Waren nach Deutschland versenden, oder
- Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Lieferungen veranlasst haben, oder auch
- Versandhändler, die ein Versandpaket mit Waren befüllen und in Deutschland erstmalig in Verkehr bringen (Versandhändler oder E-Commerce-Händler).
Einführung in das deutsche Verpackungsgesetz
Das Verpackungsgesetz liefert den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Verpackungsabfällen und definiert gleichzeitig ehrgeizige Recyclingziele. Hersteller, Produzenten und Inverkehrbringer, die verpackte Waren in Umlauf bringen, sind verpflichtet, diese Verpackungen bei Rücknahmesystemen zu lizenzieren. In Deutschland werden diese Systeme als „duale Systeme“ bezeichnet. Die Rücknahmesysteme organisieren wiederum die ordnungsgemäße Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten und entsorgten Verpackungen.
Das Verpackungsgesetz schreibt hohe Verwertungsquoten vor, die die Unternehmen für verschiedene Verpackungsmaterialien wie Papier, Glas, Kunststoffe und Metalle erreichen müssen. Diese Quoten stellen sicher, dass ein Großteil der Verpackungsabfälle recycelt und im Kreislauf geführt wird, wodurch natürliche Ressourcen geschont werden.
Das Gesetz soll Unternehmen auch dazu ermutigen, umweltfreundliche Verpackungsdesigns zu etablieren, damit Verpackungen leichter zu recyceln sind und ökologisch nachhaltiger werden. Dazu zählt auch der Einsatz von biologisch abbaubaren, wiederverwendbaren oder recycelten Materialien.
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird streng überwacht, bei Verstößen können hohe Geldstrafen fällig werden. Daher ist es wichtig, über die individuelle Situation und die eigenen Verpflichtungen gut informiert zu sein.
Registrierung im LUCID Verpackungsregister (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister – ZSVR)
Die Verpackungslizenzierung beginnt mit der Registrierung bei LUCID, dem Verpackungsregister der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister – ZSVR“. Die ZSVR ist die Aufsichtsbehörde für die Verpackungslizenzierung in Deutschland und prüft, ob ein Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. Pro Lizenzjahr müssen bei LUCID drei verschiedene Mengenmeldungen eingereicht werden:
- Schätzmeldung für das kommende Lizenzjahr
- unterjährig die normale Mengenmeldung (die jederzeit korrigiert werden kann)
- Jahresabschlussmeldung am Jahresende mit den tatsächlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen
Inverkehrbringer, die eine Mengenobergrenze (Bagatellgrenze) überschreiten, sind außerdem dazu verpflichtet, eine sogenannte Vollständigkeitserklärung abzugeben. Alle Meldungen werden anschließend mit den Meldedaten der dualen Systeme abgeglichen. So stellt die ZSVR sicher, dass alle Verpackungen korrekt lizenziert sind.
Wissenswertes zu Meldungen, Mengen und Gebühren
Verpflichtete Unternehmen müssen exakt ermitteln, wie viele Verpackungen pro Jahr anfallen und welchen Fraktionen (Glas, Papier, Karton, Pappe, Weißblech, Aluminium, Kunststoffe, Getränkeverbundkarton oder andere Verbundstoffe) sie zuzuordnen sind. Die Kosten für die Lizenzierung richten sich nach der Menge und der Art der Verpackung.
In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass Unternehmen ihren Meldepflichten sowohl bei LUCID als auch bei ihrem dualen System (wenn sie lizenzierungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen) nachkommen müssen. Die Meldeintervalle und -fristen bei den dualen Systemen können sich von jenen für LUCID unterscheiden. Meldefristen sind unbedingt einzuhalten, andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.
Berechnung der Lizenzierungsgebühren
Die Beteiligungsentgelte (Lizenzgebühren) der Unternehmen werden dazu verwendet, um die Sammlung, Sortierung und die Verwertung von Verpackungsabfällen zu finanzieren. Das Entgelt richtet sich nach der Art und Menge der anfallenden Verpackungsabfälle. Kunststoffverpackungen sind in der Regel teurer in der Lizenzierung als Papierverpackungen. Darüber hinaus gibt es Unterschiede je nach Art der Verpackung, z. B., ob es sich um eine Verkaufsverpackung oder eine Transportverpackung handelt. Unter Verkaufsverpackungen versteht man die typischen Produktverpackungen sowie Versandverpackungen, die in der Regel beim Endverbraucher anfallen und von diesem auch entsorgt werden.
Transportverpackungen hingegen zählen zu den gewerblichen Verpackungen und verbleiben typischerweise im Handel. Es gibt allerdings auch Anfallstellen, die dem privaten Endverbraucher gleichgestellt sind. Verkaufsverpackungen sind lizenzierungspflichtig.
Manchmal verwenden kleinere Unternehmen „gebrauchte Verpackungen“, um eigene Produkte an ihre Kunden zu versenden. Viele denken, dass diese „gebrauchten Verpackungen“ nicht lizenzierungspflichtig sind, weil sie entweder vom Erstinverkehrbringer lizenziert wurden oder weil sie zu den sogenannten Transportverpackungen zählen, die nicht lizenzierungspflichtig sind. Das ist ein großer Irrtum! Sobald eine Transportverpackung in eine Verkaufsverpackung umgewandelt wird und somit beim privaten Endverbraucher anfällt, muss sie lizenziert werden!
In Deutschland muss ab dem ersten Stück lizenziert werden, eine Kleinstmengenregelung gibt es also nicht. Die genauen Tarife für die verschiedenen Materialien und Gewichtsklassen können bei den dualen Systemen erfragt werden. Die Lizenzgebühren sind immer nur für ein Kalenderjahr gültig. Das bedeutet, dass ein Unternehmen jedes Kalenderjahr überprüfen muss, ob die in Verkehr gebrachten Verpackungen korrekt lizenziert sind.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Wenn ein Unternehmen seinen verpackungsrechtlichen Verpflichtungen in Deutschland nicht ordnungsgemäß nachkommt, muss es mit erheblichen Sanktionen rechnen. Das können Bußgelder von bis zu 200.000 Euro sein. Außerdem droht ein Vertriebsverbot. Um gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig zu bleiben, ist daher es unumgänglich, die Vorschriften genau zu beachten.
Vorteile und Zukunftsaussichten
Das System der Verpackungslizenzierung hat in Deutschland mehrere bemerkenswerte Vorteile gebracht: höhere Recyclingraten, weniger Deponieabfall und die Förderung von Innovationen bei nachhaltigen Verpackungslösungen. Da sowohl Verbraucher als auch Unternehmen Umweltaspekte und Nachhaltigkeit immer mehr in den Fokus stellen, wird erwartet, dass sich auch in Zukunft noch vieles ins Positive entwickeln wird, um den Weg in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu beschreiten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verpackungslizenzierung in Deutschland ein Eckpfeiler für ökologische Nachhaltigkeit ist. Indem Unternehmen für den Lebenszyklus ihrer Verpackungsmaterialien zur Verantwortung gezogen werden, können positive Entwicklungen in der Abfallwirtschaft angestoßen und umweltfreundliche Verpackungspraktiken gefördert werden. Dieser Trend ist auch im internationalen Umfeld zu beobachten: In vielen europäischen Märkten gilt bereits das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung (oder ist zumindest in Vorbereitung), und europäische Richtlinien wie die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sorgen zunehmend dafür, dass die Nachhaltigkeit von Verpackungen auf die nächste Stufe gehoben wird.