Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen

Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen
06.11.2025 Reading time: 4 min By EPR Team

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) setzt einen klaren Schwerpunkt auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Dies geschieht durch zwei wesentliche Säulen: die Verpackungsminimierung und die forcierte Einführung von Mehrwegverpackungen und Systemen zur Wiederverwendung von Verpackungen. Diese Maßnahmen sind nicht nur ambitioniert, sondern auch entscheidend für den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft und stellen Unternehmen vor neue, aber auch chancenreiche Herausforderungen.

PPWR Insights Serie:

Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:

  1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  2. PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
  3. PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
  4. Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
  5. Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen

Der nächste Artikel der Serie „Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte“ wird nächsten Monat veröffentlicht.

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Reduzierung Verpackungsmaterial: Maßnahmen zur Verpackungsminimierung (Art. 10)

Artikel 10 der PPWR (Minimierung von Verpackungen) verpflichtet Unternehmen zur Reduzierung von Verpackungsmaterial durch gezielte Maßnahmen zur Verpackungsminimierung. Das Kernprinzip ist dabei, dass Verpackungen so gestaltet und dimensioniert werden müssen, dass ihr Gewicht und Volumen auf das absolute Minimum reduziert werden, ohne dabei die notwendigen Funktionen wie Schutz, Hygiene und Sicherheit des Produkts zu beeinträchtigen.

Wesentliche Aspekte der Verpackungsminimierung:

  • Optimales Design: Verpackungen dürfen nur die Menge an Material und Komponenten enthalten, die unbedingt erforderlich ist. Das bedeutet eine kritische Überprüfung jedes Bestandteils und des gesamten Designs, um unnötige oder überflüssige Elemente zu vermeiden.
  • Verbot von überflüssigen Verpackungen: Die PPWR verbietet „übermäßige Verpackung“ (excessive packaging). Dies bezieht sich auf Verpackungen, die einen unangemessen hohen Anteil an Leerraum aufweisen oder die mehrere Schichten und Komponenten enthalten, die für das Produkt nicht funktional notwendig sind. Die Kommission wird hierfür noch Kriterien festlegen, die es Unternehmen ermöglichen sollen, die Konformität zu bewerten.
  • Auswirkungen auf Produktentwicklung und Beschaffung: Diese Vorschriften erfordern eine engere Zusammenarbeit zwischen Produktentwicklung, Marketing und Verpackungsdesign. Es geht darum, Lösungen zu finden, die den Produktschutz gewährleisten, aber gleichzeitig den Materialeinsatz minimieren. Dies kann auch die Überprüfung von Lieferketten und die Zusammenarbeit mit Verpackungslieferanten umfassen.

Das Ziel der Reduzierung von Verpackungsmaterial ist klar: weniger Abfall zu erzeugen, Ressourcen zu schonen und die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus der Verpackung zu minimieren.

Mehrwegverpackungen / Wiederverwendung von Verpackungen: Konzepte und Verpflichtungen (Art. 11 und 29)

Ein weiterer zentraler Pfeiler der PPWR ist die Förderung der Mehrwegverpackung und die Wiederverwendung von Verpackungen durch ambitionierte, verbindliche Ziele. Dies ist ein entscheidender Schritt weg von der Einwegkultur hin zu echten Kreislaufsystemen.

Allgemeine Anforderungen an Mehrwegverpackungen / Wiederverwendbare Verpackungen (Artikel 11): Die PPWR legt fest, dass Mehrwegverpackungen so konzipiert sein müssen, dass sie:

  • Für eine hohe Anzahl von Rotationen (Wiederverwendungen) geeignet sind.
  • Ohne Bedenken hinsichtlich Hygiene und Sicherheit wiederverwendet werden können.
  • Einfach wieder aufgefüllt oder neu befüllt werden können.
  • Leicht zu reinigen, zu warten und zu reparieren sind.
  • Über effiziente Rücknahmesysteme gesammelt werden können.
  • Rückverfolgbar sind (z. B. durch Kennzeichnung).
  • Am Ende ihres Lebenszyklus recycelbar sind.

Verbindliche Wiederverwendungsziele (Artikel 29): Die PPWR definiert spezifische und weitreichende Wiederverwendungsziele für verschiedene Sektoren und Verpackungsarten, die ab 2030 und 2040 gelten:

Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Etablierung flächendeckender Mehrwegverpackungen-Systeme erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur (Reinigung, Logistik, Rücknahmesysteme) und eine Anpassung der Geschäftsmodelle. Die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette und über Branchengrenzen hinweg ist entscheidend, um standardisierte Lösungen und effiziente Prozesse zu entwickeln. Auch die Akzeptanz und das Verhalten der Verbraucher spielen eine zentrale Rolle.

Sowohl die Reduzierung von Verpackungsmaterial als auch die Forcierung von Mehrwegverpackungen sind transformative Elemente der PPWR. Sie zwingen Unternehmen zu einem Umdenken und bieten gleichzeitig die Chance, sich als Vorreiter im Hinblick auf Nachhaltigkeit zu positionieren.

PPWR Insights Serie:

Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:

  1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  2. PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
  3. PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
  4. Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
  5. Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen

Der nächste Artikel der Serie „Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte“ wird nächsten Monat veröffentlicht.

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