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Die Europäische Union steht an einem Scheidepunkt ihrer Umweltpolitik, und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) ist ein zentraler Baustein dieser Transformation. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und markiert einen Paradigmenwechsel in der Kreislaufwirtschaft für Verpackungen. Für Unternehmen in der EU und darüber hinaus bedeutet dies weitreichende Anpassungen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der PPWR, ihre Ziele, den Zeitplan ihrer Einführung und die entscheidenden Unterschiede zum bekannten Verpackungsgesetz EU.
PPWR Insights Serie:
Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:
- Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
- PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
- PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
- Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
Der nächste Artikel der Serie „Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen“ wird nächsten Monat veröffentlicht.
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Newsletter abonnierenEinführung in die EU-Verpackungsrichtlinie: Ziele und Bedeutung für den EU-Binnenmarkt
Die PPWR ist nicht nur eine weitere EU-Verpackungsrichtlinie, sondern eine direkt anwendbare Verordnung. Dieser Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung ist von fundamentaler Bedeutung: Während Richtlinien von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen und dabei Spielräume lassen, gilt eine Verordnung unmittelbar und harmonisiert die Regeln EU-weit. Ziel ist es, einen nahezu vollständig harmonisierten Binnenmarkt zu schaffen und dadurch Rechtsunsicherheiten für Investitionsentscheidungen zu reduzieren.
Die übergeordneten Ziele der PPWR sind klar definiert:
- Reduzierung von Verpackungsabfällen: Die Verordnung setzt ambitionierte Reduktionsziele von 5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040 (basierend auf den gemeldeten Verpackungsabfällen pro Person von 2018).
- Harmonisierung des Binnenmarktes: Durch einheitliche Regeln soll ein fairer Wettbewerb ermöglicht und der freie Warenverkehr nicht durch unterschiedliche nationale Vorschriften behindert werden.
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Die PPWR fördert die Wiederverwendung und die hochwertige Wiederverwertung von Verpackungen und setzt Anreize für nachhaltige Verpackungslösungen.
Dies ist ein entscheidender Schritt für die EU-Verpackungsverordnung, um die EU widerstandsfähiger gegenüber externer Einflüsse zu machen und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.
Verfahren und Zeitplan der EU-Verpackungsverordnung
Der Gesetzgebungsprozess der PPWR war komplex und durchlief mehrere Stufen:
- 30. November 2022: Die Europäische Kommission veröffentlichte ihren Vorschlag.
- 24. Oktober 2023: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte über seinen Bericht ab.
- 22. November 2023: Das Europäische Parlament nahm seinen Standpunkt im Plenum an.
- 18. Dezember 2023: Der Rat (Umwelt) einigte sich auf eine allgemeine Ausrichtung.
- 5. Februar 2024 & 4. März 2024: Die ersten beiden Trilog-Sitzungen führten zu einer vorläufigen Gesamteinigung.
- 24. April 2024: Beschluss des Parlaments.
- 27. November 2024: Endgültige Annahme durch das Europäische Parlament.
- 16. Dezember 2024: Zustimmung des Rates.
- 22. Januar 2025: Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
- 11. Februar 2025: Inkrafttreten der Verordnung.
- 12. August 2026: Ab diesem Datum findet die Anwendung der PPWR statt (Artikel 71 „Inkrafttreten und Anwendung“).

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist sehr umfassend, mit 71 Artikeln, 13 Anhängen und 124 Seiten. Zahlreiche Konkretisierungen durch 24 Durchführungsrechtsakte, Leitlinien und Standards sind noch vorgesehen, was die Umsetzung für Unternehmen hochkomplex macht.
Wichtige Änderungen im Vergleich zum deutschen Verpackungsgesetz
Obwohl die europäische Verpackungsverordnung und das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) in Systematik und Begrifflichkeiten teilweise ähnlich sind, gibt es bedeutende Abweichungen, die Unternehmen genau prüfen müssen.
- Direkte Anwendbarkeit vs. Nationale Umsetzung: Der gravierendste Unterschied ist der bereits erwähnte Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung. Das VerpackG ist ein nationales Gesetz zur Umsetzung der bisherigen EU-Verpackungsrichtlinie. Die PPWR hingegen gilt ab dem 12. August 2026 direkt in allen Mitgliedstaaten. Dies soll die uneinheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten beenden und für mehr Harmonisierung sorgen.
- Parallele Anwendung von EU- und nationalem Recht: Die PPWR lässt dennoch zahlreiche Spielräume für Regelungen auf nationaler Ebene. Ein EU-Verpackungsverordnungs-Durchführungsgesetz in Deutschland wird erwartet (Referentenentwurf für September 2025), was bedeutet, dass zukünftig europäisches und nationales Recht parallel anwendbar sein werden. Eine Herausforderung stellt hierbei die unterjährige Anwendung der PPWR zum 12. August 2026 dar, wobei Deutschland eine Lösung für eine weitestgehende Umsetzung zum 1. Januar 2027 anstrebt, um Vertragslaufzeiten und Meldezeiträume beizubehalten.
- Definitionen und Pflichtenkreise: Die PPWR enthält insgesamt 71 Legaldefinitionen. Während der „Verpackungsbegriff“ (wie Serviceverpackung, Umverpackung oder Transportverpackung) dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) ähnelt, gibt es bei den Verpflichteten wichtige Unterschiede. Die PPWR führt den Oberbegriff „Wirtschaftsakteur“ ein, der alle Akteure der Lieferkette zusammenfasst (wie Erzeuger, Hersteller, Importeure, Vertreiber und Fulfilment-Dienstleister). Es wird klar zwischen Erzeuger (Producer), der für die Konformität und Dokumentation der Verpackung verantwortlich ist, und Hersteller (Manufacturer), der die Verpackung erstmals in der EU in Verkehr bringt und für die Registrierung und Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zuständig ist, unterschieden. Auch die Definitionen von „Verbraucher“ und „Endabnehmer“ sind an die deutschen Begriffe angelehnt. Eine genaue Überprüfung all dieser Definitionen ist unerlässlich, da sie den genauen Anwendungsbereich der Pflichten bestimmen.
Die europäische Verpackungsverordnung ist eine hochkomplexe Regelung, deren Umsetzung eine präzise Kenntnis der neuen Vorgaben erfordert. Für Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt agieren, ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den Details auseinanderzusetzen, um Compliance sicherzustellen und Chancen in der Umstellung auf nachhaltigere Verpackungslösungen zu nutzen.
PPWR Insights Serie:
Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:
- Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
- PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
- PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
- Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
Der nächste Artikel der Serie „Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen“ wird nächsten Monat veröffentlicht.
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