Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte

Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte
10.12.2025 • Reading time: 5 min • By EPR Team

Die Europäische Union setzt mit der neuen Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) auf maximale Transparenz und eine effektivere Kreislaufwirtschaft. Ein entscheidender Hebel dafür ist die Verpackungskennzeichnung EU. Eine klare und einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen ist nicht nur für Verbraucher unerlässlich, um sie bei der korrekten Abfalltrennung zu unterstützen, sondern auch für Wirtschaftsakteure, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu gewährleisten und die Verwertbarkeit von Verpackungen zu verbessern.

PPWR Insights Serie:

Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:

  1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  2. PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
  3. PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
  4. Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
  5. Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen
  6. Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte

Der nächste Artikel der Serie „Verpackungsmüll reduzieren: Welche Verpackungsformate sind nach Artikel 25 PPWR künftig tabu?“ wird nächsten Monat veröffentlicht.

Möchten Sie keinen weiteren Artikel verpassen? Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Newsletter abonnieren

Vorgaben für Verpackungslabel (Art. 12 und 13)

Artikel 12 (Kennzeichnung von Verpackungen) und Artikel 13 (Kennzeichnung von Abfallbehältern für die Sammlung von Verpackungsabfällen) der PPWR legen detaillierte Vorgaben für die Kennzeichnung von Verpackungen fest. Ziel ist es, EU-weit ein harmonisiertes System zu schaffen, das Informationen zur Materialzusammensetzung und zur ordnungsgemäßen Abfalltrennung liefert.

Wesentliche Bestimmungen nach Artikel 12 (Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen):

  • Materialzusammensetzung: Jede Verpackung muss eine Kennzeichnung tragen, die eindeutig angibt, aus welchen Materialien sie besteht.
  • Sammelsysteme: Verpackungen und Abfallbehälter werden mit den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Piktogrammen versehen. Dies dient dazu, Verbrauchern die korrekte Entsorgung zu erleichtern und Fehlwürfe zu minimieren.
  • Digitale Kennzeichnung: Die PPWR erlaubt die Verwendung digitaler Verpackungslabel (z. B. QR-Codes) für zusätzliche Informationen. Es wird jedoch betont, dass obligatorische Kennzeichnungen physisch auf der Verpackung angebracht sein müssen und nicht ausschließlich digital erfolgen dürfen.
  • Harmonisierung: Die Kommission wird die genauen Spezifikationen für die Kennzeichnung durch Durchführungsrechtsakte festlegen, um eine einheitliche Verpackungskennzeichnung EU sicherzustellen und nationale Unterschiede zu beseitigen.
  • Eignung für industrielle Kompostierung: Verpackungen, die nach Artikel 9 kompostierbar sein müssen (z. B. bestimmte Kaffeekapseln, Teebeutel, sehr leichte Plastiktüten), müssen eindeutig kennzeichnen, dass sie für die industrielle Kompostierung geeignet sind und die entsprechenden Normen (wie EN 13432) erfüllen.
  • Hinweis auf Vermeidung von Fehlwürfen: Es muss klar kommuniziert werden, dass kompostierbare Verpackungen nicht über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen, um eine Kontamination des Recyclings zu verhindern.

Die Einführung dieser harmonisierten Verpackungslabel wird voraussichtlich eine Übergangsfrist beinhalten, um Unternehmen die Anpassung ihrer Verpackungsproduktion zu ermöglichen.

Verpackungskennzeichnung EU: Bedeutung für Hersteller und Händler

Für Hersteller, Importeure und Vertreiber haben die neuen Vorgaben zur Verpackungskennzeichnung EU weitreichende Konsequenzen:

  • Designanpassungen: Unternehmen müssen möglicherweise ihr Verpackungsdesign anpassen, um ausreichend Platz für die neuen verpflichtenden Verpackungslabel zu schaffen und sicherzustellen, dass diese gut sichtbar und lesbar sind.
  • Compliance-Prüfung: Jede Verpackung, die in der EU in Verkehr gebracht wird, muss die neuen Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Dies erfordert eine detaillierte Prüfung der Materialzusammensetzung und der korrekten Anwendung der Piktogramme.
  • Lieferkettenmanagement: Es ist entscheidend, dass die gesamte Lieferkette über die neuen Anforderungen informiert ist und diese umsetzt. Insbesondere bei Importen aus Drittländern muss sichergestellt werden, dass die Verpackungen den EU-Vorgaben entsprechen.
  • Verbraucherkommunikation: Die Verpackungskennzeichnung EU ist ein direktes Kommunikationsinstrument mit den Verbrauchern. Unternehmen können diese Chance nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu unterstreichen und Verbraucher aktiv zur korrekten Entsorgung anzuleiten. Dies erfordert möglicherweise auch zusätzliche Informationen auf Websites oder in Begleitmaterialien.
  • Sicherstellung der Datenqualität: Die Grundlage für eine korrekte Kennzeichnung sind präzise Daten zur Materialzusammensetzung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese Informationen zuverlässig erfassen und verwalten können.

Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Kennzeichnungspflichten der PPWR ist entscheidend, um Strafen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in die Recyclingfähigkeit der Produkte zu stärken. Eine transparente Verpackungskennzeichnung EU ist ein Schlüssel zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zum Schutz der Umwelt.

PPWR Insights Serie:

Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:

  1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  2. PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
  3. PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
  4. Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
  5. Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen
  6. Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte

Der nächste Artikel der Serie „Verpackungsmüll reduzieren: Welche Verpackungsformate sind nach Artikel 25 PPWR künftig tabu?“ wird nächsten Monat veröffentlicht.

Möchten Sie keinen weiteren Artikel verpassen? Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Newsletter abonnieren

Bleiben Sie dran für die Fortsetzung unserer Blog-Reihe, in der wir uns mit den Verpackungsverboten der PPWR befassen werden.

Newsletter

Passende Beiträge

Verpackungskennzeichnung in Spanien wird zur Pflicht

Verpackungskennzeichnung in Spanien wird zur Pflicht

10.09.2024
In Spanien werden mit dem 01.01.2025 neue Vorgaben zu Kennzeichnungspflichten für Verpackungen eingeführt. Hiervon sind solche Verpackungen betroffen, die beim Endverbraucher im privaten Haushalt als Abfall anfallen. Die Kennzeichnung dieser Verpackungen wird mit dem königlichen Dekret 1055/2022 Verpflichtung für Hersteller und Inverkehrbringer.
Die Ziele der PPWR und die Herausforderungen für Bevollmächtigte Vertreter in Europa

Die Ziele der PPWR und die Herausforderungen für Bevollmächtigte Vertreter in Europa

10.09.2024
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist Teil des Europäischen Green Deals und demzufolge ein zentrales Element der EU-Strategie zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft. Mit ehrgeizigen Zielen, wie der Reduktion von Verpackungsmüll, der Erhöhung von Recyclingquoten und der Förderung wiederverwendbarer Verpackungen, beeinflusst sie alle Akteure entlang der Verpackungswertschöpfungskette. Bevollmächtigte Vertreter (kurz „BV“) spielen dabei eine Schlüsselrolle, insbesondere für Unternehmen außerhalb der EU, und stehen vor einzigartigen Herausforderungen, um die Vorschriften länderübergreifend umzusetzen.