PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR

PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
29.08.2025 Reading time: 6 min By EPR Team

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein Eckpfeiler der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie und stellt Unternehmen vor weitreichende Anforderungen. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Eliminierung problematischer Stoffe, der Sicherstellung der Recyclingfähigkeit aller Verpackungen und der obligatorischen Verwendung von Rezyklat in Kunststoffverpackungen. Diese Bestimmungen, verankert in Artikel 5 (PFAS-Verbot), Artikel 6 (Recyclingfähigkeit von Verpackungen) und Artikel 7 (Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen) der PPWR, sind entscheidend für die Transformation hin zu einem nachhaltigeren Verpackungsmarkt.

PPWR Insights Serie:

Dieser Artikel ist Teil unserer 10-teiligen PPWR Insights Serie:

  1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  2. PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
  3. PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
  4. Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
  5. Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen

Der nächste Artikel der Serie „Verpackungskennzeichnung EU unter der PPWR: Transparenz für Verbraucher und Wirtschaftsbeteiligte“ wird nächsten Monat veröffentlicht.

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PFAS-Verbot (Art. 5): Was bedeutet das für Verpackungen?

Ein Kernstück der PPWR ist das PFAS-Verbot und das generelle Verbot von “Substanzen, die Anlass zu Besorgnis geben” (Substances of Concern) in Verpackungen. Artikel 5 der PPWR verbietet die absichtliche Zugabe bestimmter gefährlicher Stoffe in Verpackungen, sobald die entsprechenden Grenzwerte überschritten werden. Dies betrifft insbesondere per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die aufgrund ihrer Persistenz und potenziellen Gesundheitsrisiken zunehmend in den Fokus rücken.

Konkrete Auswirkungen:

  • Generelles Verbot: Die PPWR zielt darauf ab, die Verwendung dieser Stoffe in allen Verpackungen zu untersagen, um deren Freisetzung in die Umwelt und in die Recyclingströme zu verhindern.
  • Zeitliche Anwendung: Die Verpflichtung gilt ab 18 Monate nach Inkrafttreten der PPWR, sofern die relevanten Grenzwerte und Testmethoden festgelegt sind. Dies betrifft vornehmlich Verpackungen für Lebensmittelkontakt.
  • Herausforderungen: Für Branchen, die PFAS oder ähnliche Stoffe für spezifische Eigenschaften wie Fett- und Wasserbeständigkeit einsetzen (z. B. bei Fast-Food-Verpackungen, Pizzakartons), bedeutet dies die Notwendigkeit, alternative Materialien und Beschichtungen zu finden. Die Umstellung erfordert erhebliche Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen, um Funktionalität und Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Das PFAS-Verbot ist ein klares Signal der EU, schädliche Chemikalien aus dem Verpackungskreislauf zu eliminieren und die Produktsicherheit sowie die Umweltverträglichkeit von Verpackungen zu verbessern.

Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen (Art. 6)

Die PPWR setzt sich für das ambitionierte Ziel ein, dass alle in der EU in Verkehr gebrachten Verpackungen ab dem 1. Januar 2030 nachweislich recycelbar sein müssen. Artikel 6 legt die wesentlichen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest und bildet die Grundlage für ein „Design for Recycling“.

Kernpunkte der Anforderungen:

  • Design for Recycling: Verpackungen müssen so konzipiert sein, dass sie in großem Maßstab gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Dies umfasst Aspekte wie die Materialwahl (z. B. Monomaterialien), die Trennbarkeit von Komponenten (z. B. Etiketten, Verschlüsse), die Kompatibilität mit bestehenden Recyclingprozessen und das Fehlen von Recycling-Hindernissen.
  • Leistungsstufen: Die PPWR führt ein System von Recycling-Leistungsstufen (A bis D) ein, die bewerten, wie gut eine Verpackung tatsächlich recycelbar ist. Ab 2030 müssen Verpackungen die Leistungsstufe A (in großem Maßstab recycelbar) oder B (recycelbar, jedoch Verbesserungen erforderlich) erreichen.
  • Überprüfung und Klassifizierung: Die Konformität mit den Recyclingfähigkeitsanforderungen muss durch Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden. Die Klassifizierung der Leistungsstufen erfolgt durch technische Vorschriften, die noch von der Kommission erlassen werden.
  • Abfallströme: Es wird eine Mindestverfügbarkeit von Infrastruktur für die Sammlung, Sortierung und das Recycling für bestimmte Abfallströme (Kunststoff, Holz, Eisen, Aluminium, Glas, Papier/Karton) gefordert.
PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR

Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit sind entscheidend für die Etablierung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Unternehmen müssen ihre Verpackungsportfolios kritisch prüfen und gegebenenfalls neu gestalten, um die Vorgaben für 2030 zu erfüllen.

Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen (Art. 7): Herausforderungen und Lösungen

Ein weiterer zentraler Aspekt der PPWR ist die Verpflichtung zur Verwendung von Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen. Artikel 7 legt verbindliche Quoten fest, die sicherstellen sollen, dass ein signifikanter Anteil des Kunststoffs in neuen Verpackungen aus recyceltem Material stammt.

Die Quoten im Überblick (beispielhaft für 2030 und 2040):

  • Ab 1. Januar 2030:
    • Mindestens 30 % Rezyklat für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt (falls diese recycelbar sind).
    • Mindestens 10 % Rezyklat für andere Kunststoffverpackungen.
    • Spezielle Ziele für Getränkeflaschen (z. B. 25 % für PET-Flaschen).
  • Ab 1. Januar 2040:
    • Mindestens 60 % Rezyklat für Kunststoffverpackungen mit Lebensmittelkontakt.
    • Mindestens 55 % Rezyklat für andere Kunststoffverpackungen.
PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Plastic packaging

Herausforderungen:

  • Verfügbarkeit und Qualität von Rezyklaten: Die Nachfrage nach hochwertigem Rezyklat, insbesondere für Lebensmittelkontaktmaterialien, übersteigt derzeit oft das Angebot. Die Produktion von Post-Consumer-Rezyklaten in ausreichender Menge und Qualität ist eine große Hürde.
  • Technische Machbarkeit: Für bestimmte Anwendungen, insbesondere im Bereich Lebensmittel und Pharma, sind die technischen Anforderungen an die Reinheit und Sicherheit von Rezyklaten extrem hoch. Innovative Recyclingtechnologien (z. B. chemisches Recycling) könnten hier eine Rolle spielen, müssen aber noch skaliert werden.
  • Kosten: Die Verwendung von recycelten Kunststoffen kann in einigen Fällen teurer sein als der Einsatz von Neuware, was sich auf die Produktkosten auswirken kann.

Lösungsansätze:

  • Investitionen in Recyclinginfrastruktur: Der Ausbau und die Modernisierung von Sammel-, Sortier- und Recyclinganlagen sind entscheidend, um die Verfügbarkeit von hochwertigem Rezyklat zu erhöhen.
  • Design for Recycling: Eine bessere Recyclingfähigkeit der Verpackungen selbst erleichtert die Gewinnung von hochwertigem Rezyklat.
  • Kooperationen in der Lieferkette: Eine enge Zusammenarbeit zwischen Verpackungsherstellern, Markenartikelherstellern und Recyclern ist notwendig, um bedarfsgerechte Rezyklat-Lösungen zu entwickeln.

Das PFAS-Verbot, die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und die Quoten für den Mindestrezyklatanteil sind nicht nur regulatorische Hürden, sondern auch Treiber für Innovation und Nachhaltigkeit in der Verpackungsindustrie. Unternehmen, die frühzeitig in die Anpassung ihrer Verpackungsstrategien investieren, werden langfristig profitieren.

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  1. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Unternehmen jetzt wissen müssen
  2. PPWR Bedeutung: Definitionen und Begrifflichkeiten der PPWR
  3. PFAS-Verbot, Recyclingfähigkeit und Rezyklat: Die neuen Anforderungen der PPWR
  4. Biobasierte und kompostierbare Verpackungen unter der PPWR: Chancen und Grenzen
  5. Mehrwegverpackung und Verpackungsminimierung: Neue Ziele der PPWR für nachhaltige Verpackungen

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